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Dr. Wolf-Henning Hammer

Rechtsanwalt

Über mich

Berufliche Vita

2016
Eintritt in die Kanzlei Voigt Rechtsanwalts GmbH

2016
Abteilungsleiter Schaden, HU-K Komplex Öffentliche Sachversicherung Braunschweig

2014 bis 2016
Geschäftsführender Gesellschafter / Syndikusanwalt IASRE GmbH

2011 bis 2016
Mitglied im Programmausschuss des ZAK e.V.

2010 bis 2016
Alleingeschäftsführer / Syndikusanwalt Bundesverband Ausbeultechnik und Hagelinstandsetzung e.V.

2003 bis 2007
Leiter cartv Europa / Executive Vice President cartv international APE Ptacek Engineering GmbH

2006
Zertifikatsprogramm „Projektmanagement Fachmann/-fachfrau (GPM)“

2002 bis 2003
Aufbaustudiengang Betriebswirtschaftslehre, Fernuniversität Hagen

2001 bis 2003
Referent in der Abteilung Kraftfahrtversicherung / Syndikusanwalt, Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.

2000
Referent / Stellvertretender Geschäftsführer, Bund der Versicherten e.V.

1999 bis 2000
Wissenschaftlicher Assistent Lehrstuhl für Bürgerliches und Europäisches Recht an der Universität Rostock

2000 bis 2016
Tätigkeit in eigener Kanzlei

1999
Promotion an der Universität Hamburg, Fachbereich Rechtswissenschaft Thema der Dissertation: „Das Zurückhaltungsrecht gemäß Art. 71 CISG im Vergleich zu den Kaufgesetzen der nordischen Staaten unter Einbeziehung transportrechtlicher Aspekte“

2000
Zweites juristisches Staatsexamen

1987 bis 1993
Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Hamburg

Fremdsprachen

  • Englisch
  • Schwedisch
  • Portugiesisch

Magazinbeiträge von
Dr. Wolf-Henning Hammer

14.08.2023

Nein, meine Daten kriegt Ihr nicht!

Datenschutz geht vor und meine Fahrerdaten darfst Du nicht herausgeben! So oder ähnlich könnten die Worte eines Fahrzeugberechtigten lauten, der schon einmal etwas von der DSGVO gehört hat und dadurch die Nennung seines Namens gegenüber der Bußgeldbehörde und die Konsequenzen seines Verkehrsverstoßes verhindern will.
Voigt hat geregelt.
11.08.2023

Was bedeutet „fabrikneu“?

Die Rechtsprechung stuft ein unbenutztes Kraftfahrzeug regelmäßig dann noch als „fabrikneu“ ein, wenn und solange das entsprechende Modell unverändert weitergebaut wird, das konkrete Fahrzeug keine standzeitbedingten Mängel aufweist und der Zeitraum zwischen Herstellung und Abschluss des Kaufvertrags nicht mehr als zwölf Monate beträgt. Dennoch sind Besonderheiten zu beachten!
Voigt hat geregelt.
09.08.2023

Restwertangebote müssen eindeutig sein!

Die Rechtsprechung zu Restwertbörsen ist inzwischen eindeutig und gefestigt; sollte man zumindest meinen...
Voigt hat geregelt.

Versicherer müssen mehr als nur die Fahrtkosten ersetzen!

Wer mit seinem Fahrzeug in einen Unfall mit Totalschaden verwickelt wird, benötigt in aller Regel ein neues Fahrzeug. Zudem muss er das beschädigte Fahrzeug ab- und das neue anmelden.
Voigt hat geregelt.

Geschädigte aufgepasst!

Wer unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wird hofft, dass der Versicherer des Unfallverursachers den erlittenen Schaden zügig und vollständig ausgleicht. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Haftung des Verursachers zweifelsfrei feststeht.
Voigt hat geregelt.

Eine Autoreparatur ist keine Fotokopie!

Auch die Kosten für eine Probefahrt sind zu erstatten!
Voigt hat geregelt.
01.08.2023

Achtung Aquaplaning! Wasser voraus!

Starke Regenfälle führen nicht nur zu einem Anstieg der Wasserstände auf Wasserstraßen. Auch auf ganz normalen Landstraßen und Autobahnen kann es zu gefährlichen Wasseransammlungen und Unfällen kommen!
Voigt hat geregelt.
31.07.2023

Damit´s mit dem Planwagen nach Plan läuft!

Trecker raus, Hänger dran, Festzeltgarnitur und Proviant darauf und los geht´s. So oder ähnlich beginnt manch lustiger Ausflug mit dem Treckergespann. Dass der Treckerfahrer dabei keinen Alkohol trinken, vorsichtig fahren und sich auch sonst an die Straßenverkehrsregeln halten sollte, ist bekannt. Aber es gibt weit mehr zu beachten!
Voigt hat geregelt.

Auch Kinderbücher können gefährlich werden!

… oder warum das Armaturenbrett kein sicherer Ablageort ist!
Voigt hat geregelt.
26.07.2023

Egal ob Privatperson oder Fuhrpark – die Fahrtenbuchauflage droht jedem!  

Mit Kraftfahrzeugen darf nur am öffentlichen Straßenverkehr teilgenommen werden, wenn sowohl der Fahrer als auch das Fahrzeug die dafür erforderliche Eignung aufweisen und regelkonform sind. Bei Fahrzeugen betrifft das insbesondere die HU-Plakette, beim Fahrer die Fahrerlaubnis. Bei gewerblich eingesetzten Fahrzeugen kommen ggf. noch die eine oder andere Überprüfung und Plakette dazu. Keinesfalls sollten Verstöße bagatellisiert werden. Schließlich droht eine Fahrtenbuchauflage!
Voigt hat geregelt.
21.07.2023

Neues BGH-Urteil zur Eigenreparatur

Wird ein werkstatteigenes Fahrzeug unverschuldet bei einem Unfall beschädigt, gelten auch hier die allgemeinen Grundsätze des Schadenrechts. Warum sollte es auch anders sein?
Voigt hat geregelt.
19.07.2023

Abfahrtskontrolle? Fehlanzeige? (Teil 2)

Die Bedeutung der Abfahrtskontrolle wird spätestens dann deutlich, wenn das Unternehmen mehrfach hintereinander durch gravierende Mängel aufgefallen ist, so dass mehr als „nur“ ein Bußgeldbescheid droht.
Voigt hat geregelt.
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Dr. Wolf-Henning Hammer

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