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Dr. Wolf-Henning Hammer

Rechtsanwalt

Über mich

Berufliche Vita

2016
Eintritt in die Kanzlei Voigt Rechtsanwalts GmbH

2016
Abteilungsleiter Schaden, HU-K Komplex Öffentliche Sachversicherung Braunschweig

2014 bis 2016
Geschäftsführender Gesellschafter / Syndikusanwalt IASRE GmbH

2011 bis 2016
Mitglied im Programmausschuss des ZAK e.V.

2010 bis 2016
Alleingeschäftsführer / Syndikusanwalt Bundesverband Ausbeultechnik und Hagelinstandsetzung e.V.

2003 bis 2007
Leiter cartv Europa / Executive Vice President cartv international APE Ptacek Engineering GmbH

2006
Zertifikatsprogramm „Projektmanagement Fachmann/-fachfrau (GPM)“

2002 bis 2003
Aufbaustudiengang Betriebswirtschaftslehre, Fernuniversität Hagen

2001 bis 2003
Referent in der Abteilung Kraftfahrtversicherung / Syndikusanwalt, Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.

2000
Referent / Stellvertretender Geschäftsführer, Bund der Versicherten e.V.

1999 bis 2000
Wissenschaftlicher Assistent Lehrstuhl für Bürgerliches und Europäisches Recht an der Universität Rostock

2000 bis 2016
Tätigkeit in eigener Kanzlei

1999
Promotion an der Universität Hamburg, Fachbereich Rechtswissenschaft Thema der Dissertation: „Das Zurückhaltungsrecht gemäß Art. 71 CISG im Vergleich zu den Kaufgesetzen der nordischen Staaten unter Einbeziehung transportrechtlicher Aspekte“

2000
Zweites juristisches Staatsexamen

1987 bis 1993
Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Hamburg

Fremdsprachen

  • Englisch
  • Schwedisch
  • Portugiesisch

Magazinbeiträge von
Dr. Wolf-Henning Hammer

31.05.2023

Handys dürfen in der Hand gehalten werden!

"Ich wollte das Handy nur zur Seite oder auf einen anderen Platz legen…" Selbst wenn die Angaben gegenüber den Polizeibeamten oder im Anhörungsbogen der Wahrheit entsprechen und der Fahrzeugführer wirklich nicht telefoniert oder das Handy auf eine andere Art und Weise genutzt hatte, lassen Bußgeldbehörden und Gerichte sich nur selten vom Erlass eines Bußgeldbescheids abbringen. Unvermeidlich ist das Bußgeld dennoch nicht!
Voigt hat geregelt.
23.05.2023

Wichtige Infos zu Unwetterschäden

Nach Starkregen, Stürmen, Gewittern oder starken Hagelniederschlägen halten abgeknickte und entwurzelte Bäume, umgewehte Fahrzeuge oder abgedeckte Dächer nicht nur Polizei und Feuerwehr nur auf Trab. Im Nachgang zieht auch die Zahl der Schadenmeldungen bei den Versicherern deutlich an. Um Geschädigte bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche zu unterstützen, haben wir hier wichtige Hinwiese zusammengefasst.
Voigt hat geregelt.
15.05.2023

Der Sachverständige hat das Sagen!

Beim Verkauf verunfallter Fahrzeuge stehen Versicherer auf Restwertbörsen. Die Erklärung dafür ist relativ einfach. Je teurer das verunfallte Fahrzeug verkauft wird, desto weniger muss der Versicherer bezahlen. Vor diesem Hintergrund ist es mehr als einleuchtend, dass der Versicherer des Unfallgegners versucht, dem Unfallopfer das Heft aus der Hand zu nehmen.
Voigt hat geregelt.
26.04.2023

Geschädigte müssen nicht warten!

Erleidet ein Fahrzeug bei einem Unfall einen Totalschaden, versuchen Versicherer ihre schadenbezogenen Aufwendungen u.a. dadurch zu reduzieren, dass sie das Fahrzeug in Restwertbörsen annoncieren. Dabei erwecken sie gerne den Eindruck, der Geschädigte müsse – bevor er das Fahrzeug selber verkauft - das Angebot des Versicherers abwarten oder diesen zumindest über seine Verkaufsabsicht informieren, damit er seinerseits ein Restwertangebot unterbreiten kann.
Voigt hat geregelt.

Elektromobilität - Akku Kaufen oder mieten?

Fabrikatsabhängig können Elektrofahrzeuge sowohl mit als auch ohne Akku erworben werden. Beim Kauf eines Akkus ist dessen Preis auf den des Fahrzeugs aufzuschlagen, bei der Akkumiete ist, zusätzlich zum Kaufvertrag über das Fahrzeug, ein Mietvertrag für den Akku abzuschließen. Beim Fahrzeugleasing ist der Akku in der Regel im Paket und in der Leasingrate enthalten.
Voigt hat geregelt.

Sind Angebote aus Restwertbörsen bindend?

Restwertbörsen, d.h. einschlägige, grenzüberschreitende Internetportale, deren Tätigkeit vornehmlich in der Veräußerung von Unfallfahrzeugen besteht, gehören für Versicherer inzwischen zum Standard bei der Abwicklung von Totalschäden. Das AG Kassel hat in einem Urteil lesenswerte Aspekte dazu herausgearbeitet, wann und weshalb Geschädigte sich nicht auf die Abwicklung über eine Restwertbörse einlassen müssen!
Voigt hat geregelt.
02.03.2023

Wenn Wildtiere die Fahrbahn kreuzen

Das Wetter ist gut, die Straße ist trocken und frei, doch plötzlich kreuzen Rehe oder andere Tiere die Fahrbahn! Bei Zusammenstößen mit Tieren oder Unfällen infolge eines Ausweichmanövers ist die Frage immer gleich: Wer bezahlt den Schaden?
Voigt hat geregelt.
14.02.2023

Geschädigte müssen nicht vorfinanzieren!

Nach einem Unfall kommt es immer wieder zu Streit über die Mietwagenkosten. So verhielt es sich auch in dem dem hier in einem Sachverhalt, bei dem das knapp einjährige Fahrzeug der späteren Klägerin beschädigt worden war.
Voigt hat geregelt.
06.01.2023

Wem gehört die Parklücke?

Vor Feiertagen und an Wochenenden kann das Verkehrsaufkommen in den Innenstädten und auf den Parkplätzen der Einkaufszentren und Baumärkte besonders hoch sein. Wenn Parkplätze dann zur "Mangelware" werden, kann auch Streit um den Stellplatz entbrennen. Doch wem gehört die Parklücke eigentlich?
Voigt hat geregelt.
18.11.2022

Kleintransporter sind keine PKW!

Private Umzüge werden oftmals mit Freunden und Transportern mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3.500 kg durchgeführt. Die Fahrzeuge dürfen zwar mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B gefahren werden, verfügen aber nicht nur über ein anderes Fahrverhalten, sondern auch über andere Abmessungen als ein PKW. Von daher ist es sinnvoll, sich bereits vor der ersten Fahrt mit dem Fahrzeug vertraut zu machen.
Voigt hat geregelt.
16.11.2022

Nicht zu Erholungszwecken: Whirlpool auf der Autobahn!

Ladungssicherung ist essentiell. So oder ähnlich könnte die Essenz einer Pressemeldung der Polizeipräsidiums Aalen vom 16.11.2022, zu einem  glücklicherweise nicht alltäglichen Vorfall auf der BAB A7 lauten.
Voigt hat geregelt.
10.11.2022

Die Regionalklassen ändern sich!

Der Gesamtverband der Versicherer (GDV) wertet jedes Jahr das Schadengeschehen in den Zulassungsbezirken aus. Die Auswertung bezieht sich dabei sowohl auf die Haftpflicht- als auch auf die Kaskoversicherung und dient der Festsetzung der Regionalklasse. In der Haftpflichtversicherung existieren 12, in der Teilkaskoversicherung 16 und in der Vollkaskoversicherung 9 Klassen.
Voigt hat geregelt.

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Dr. Wolf-Henning Hammer

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