Das „Rote Kennzeichen“ ist in § 16 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) geregelt. Die Zulassungsbehörde kann das Kennzeichen Kraftfahrzeugteileherstellern, Kraftfahrzeugwerkstätten und Kraftfahrzeughändler befristet oder widerruflich zur wiederkehrenden betrieblichen Verwendung, auch an unterschiedlichen Fahrzeugen zuteilen. Das…