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Dr. Wolf-Henning Hammer

Rechtsanwalt

Über mich

Berufliche Vita

2016
Eintritt in die Kanzlei Voigt Rechtsanwalts GmbH

2016
Abteilungsleiter Schaden, HU-K Komplex Öffentliche Sachversicherung Braunschweig

2014 bis 2016
Geschäftsführender Gesellschafter / Syndikusanwalt IASRE GmbH

2011 bis 2016
Mitglied im Programmausschuss des ZAK e.V.

2010 bis 2016
Alleingeschäftsführer / Syndikusanwalt Bundesverband Ausbeultechnik und Hagelinstandsetzung e.V.

2003 bis 2007
Leiter cartv Europa / Executive Vice President cartv international APE Ptacek Engineering GmbH

2006
Zertifikatsprogramm „Projektmanagement Fachmann/-fachfrau (GPM)“

2002 bis 2003
Aufbaustudiengang Betriebswirtschaftslehre, Fernuniversität Hagen

2001 bis 2003
Referent in der Abteilung Kraftfahrtversicherung / Syndikusanwalt, Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.

2000
Referent / Stellvertretender Geschäftsführer, Bund der Versicherten e.V.

1999 bis 2000
Wissenschaftlicher Assistent Lehrstuhl für Bürgerliches und Europäisches Recht an der Universität Rostock

2000 bis 2016
Tätigkeit in eigener Kanzlei

1999
Promotion an der Universität Hamburg, Fachbereich Rechtswissenschaft Thema der Dissertation: „Das Zurückhaltungsrecht gemäß Art. 71 CISG im Vergleich zu den Kaufgesetzen der nordischen Staaten unter Einbeziehung transportrechtlicher Aspekte“

2000
Zweites juristisches Staatsexamen

1987 bis 1993
Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Hamburg

Fremdsprachen

  • Englisch
  • Schwedisch
  • Portugiesisch

Magazinbeiträge von
Dr. Wolf-Henning Hammer

13.03.2024

Augen auf auf Autobahnparkplätzen!

Wer mit seinem Fahrzeug auf Autobahnparkplätzen unterwegs ist, sollte dabei besonders aufmerksam sein. Schließlich können Personen unvermittelt auf die Fahrbahn treten oder andere Fahrzeuge können plötzlich anfahren. Bei einer Kollision stellt sich dann die übliche Frage: Wer haftet wie?
Voigt hat geregelt.
11.03.2024

Prüfbericht oder Prüfkalkulation? Das ist egal!

Prüfberichte können qualifiziert erstellten Sachverständigengutachten nicht das Wasser reichen. Das ist bekannt. Wie verhält es sich aber mit sogenannten "Prüfkalkulationen"?
Voigt hat geregelt.
07.03.2024

Welche Rolle spielt die Höhe des Unfallschadens bei der Entziehung der Fahrerlaubnis?

Was ist ein bedeutender Fremdschaden und welche Rolle spielt er bei der Entziehung der Fahrerlaubnis?
Voigt hat geregelt.

Wirksame Einbeziehung von AGBs durch Mitteilung des QR-Codes? 

Wer vorformulierte Geschäftsbedingungen (AGB) verwendet, muss die andere Vertragspartei bei Vertragsschluss ausdrücklich darauf hinweisen. Zudem muss die Möglichkeit bestehen, die AGB in zumutbarer Weise zur Kenntnis zu nehmen. Bestandteil des Vertrages werden die AGB dann, wenn die andere Vertragspartei mit der Geltung einverstanden ist. So steht es zumindest in § 305 Abs. 2 BGB. Die Möglichkeit zur Kenntnisnahme kann durch einen ausdrücklichen Hinweis oder einen deutlich sichtbaren Aushang am Ort des Vertragsschlusses verschafft werden. Wie verhält es sich aber bei QR-Codes?
Voigt hat geregelt.
26.02.2024

Alles oder nichts? Ehrlichkeit zahlt sich aus! (Teil 1)

Geschädigte haben nach einem unverschuldet erlittenen Verkehrsunfall Anspruch auf Ersatz des unfallbedingten Schadens. Um den zustehenden Schadenersatz zu erhalten, müssen Geschädigte den Schaden aber auch plausibel nachweisen. Schließlich gilt das Bereicherungsverbot und Geschädigte sollen an dem Schaden nichts verdienen.
Voigt hat geregelt.
22.02.2024

Weiteres Urteil! Versicherer müssen Anwaltskosten erstatten!

Spätestens seit dem Urteil des OLG Frankfurt vom 01.12.2014 ( Az. 22 U 171/13) ist klar: „Auch bei einfachen Verkehrsunfallsachen ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts von vornherein als erforderlich anzusehen. Gerade die immer unüberschaubarere Entwicklung der Schadenspositionen und der Rechtsprechung zu den Mietwagenkosten, Stundenverrechnungssätzen u.ä. lässt es geradezu als fahrlässig erscheinen, einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln.“  Weitere Gerichte haben sich dem angeschlossen.
Voigt hat geregelt.
20.02.2024

Verlassen Sie die Waschstraße zügig!

Wer sein Fahrzeug in einer Waschstraße mit einer mechanischen Transporteinrichtung reinigen lässt kennt das Szenario: Am Ende des Förderbandesbefindet sich regelmäßig ein Hinweis, der zum zügigen Verlassen der Waschanlage auffordert, sobald das entsprechende Signal aufleuchtet. Dieser Aufforderung sollte tunlichst nachgekommen werden.
Voigt hat geregelt.
16.02.2024

Müssen Geschädigte sechs Monate warten?

Das Landgericht Rottweil bestätigt: „Nein“!
Voigt hat geregelt.
14.02.2024

Achtung beim Überholen!

Das OLG Schleswig hatte kürzlich über die Haftungsverteilung bei einem Verkehrsunfall in Zusammenhang mit einem Überholvorgang zu entscheiden. Dabei kam es zu einer klaren Aussage: Bei unklarer Verkehrslage ist es besser, im Zweifel nicht zu überholen!
Voigt hat geregelt.
12.02.2024

Alkohol & Auto vertragen sich nicht! 

Auch oder gerade im Karneval sind Begegnungen mit alkoholisierten Verkehrsteilnehmern nicht ausgeschlossen. Nach einem Unfall stellt sich naturgemäß die Frage, ob und in wieweit die Alkoholisierung mitursächlich gewesen sein könnte.
Voigt hat geregelt.
08.02.2024

Das ist alles nur geschraubt…

Mitunter können unfallbeschädigte Fahrzeuge auch durch den Austausch geschraubter Teile instandgesetzt werden. Versicherer führen dann gerne ins Feld, ein Teiletausch sei – anders als Schweiß- oder Richtarbeiten – kein Eingriff ins Gefüge. Vielmehr handele es sich dabei lediglich um eine teilweise Wiederholung des Herstellungsprozesses (vgl. AG Velbert, Urt.  v. 04.07.2017, Az. 11 C 37/16). Technisch erscheint das auch nachvollziehbar. Kann einem Geschädigten aber deshalb der Ersatz merkantiler Wertminderung verweigert werden?
Voigt hat geregelt.
06.02.2024

Der Jeck hinterm Steuer – Worauf (nicht nur) Autofahrer im Karneval achten sollten!

Karneval ist die Zeit, um miteinander zu feiern. Aber was bei Prunksitzungen oder im Umzug erlaubt ist, muss es im Straßenverkehr noch lange nicht sein. Damit die Lust am Feiern nicht vergeht, haben wir folgend einige wichtige Eckpunkte zusammengestellt. Die Aufzählung ist weder abschließend, noch auf die Karnevalszeit beschränkt.
Voigt hat geregelt.

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Dr. Wolf-Henning Hammer

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