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Inka Pichler

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Verkehrsrecht
Head of Legal Fleet

Über mich

Tätigkeitsschwerpunkte

  • Verkehrsrecht
  • Fuhrparkrecht

Berufliche Vita

seit 2022
Head of Legal Fleet Kanzlei Voigt Rechtsanwalts GmbH Rechtsanwältin im Standort Wiesbaden
seit 2010
Verbandsjuristin des Bundesverband Fuhrparkmanagement e.V. (BVF)
2015 bis 2020
Referentin und Seminarleiterin Ausbildung zum zertifizierten Fuhrparkmanager (m/w/d), Dekra Akademie (Module rechtliche Rahmenbedingungen)
seit 2011
Fachanwältin für Verkehrsrecht
seit 2008
Fachreferentin für verkehrs- und fuhrparkrechtliche Themen
seit 2008
Partnerin der Kanzlei Kasten & Pichler, Wiesbaden mit Schwerpunkt Verkehrs- und Fuhrparkrecht
seit 2007
Autorin und ständige Mitarbeiterin Autoflotte
2006 bis 2008
selbständige Rechtsanwältin in einer Münchener Anwaltskanzlei mit Schwerpunkt Verkehrsrecht
2006
zweites juristisches Staatsexamen, Zulassung als Rechtsanwältin bei der Rechtsanwaltskammer München

Magazinbeiträge von
Inka Pichler

Abfahrtskontrolle? Fehlanzeige? (Teil 1)

Es müssen nicht immer schwerwiegendste Mängel sein, die zur Gesamtbewertung "verkehrsunsicher" führen. Abgefahrene Reifen, gerissene Bremsscheiben, lose Bremsbeläge und ein geplatzter Luftfederbalg müssen es dann aber doch nicht sein!
Voigt hat geregelt.
03.07.2023

Ladungssicherung? Fehlanzeige!

Die Beamten der Polizei Darmstadt staunten nicht schlecht, als sie einen mit Holz beladenen Kombi kontrollierten. Denn obgleich dieser bis unter das Dach mit Sperrholz beladen war, war dieses weder gesperrt noch sonst irgendwie gesichert.
Voigt hat geregelt.
19.06.2023

Flottenbetreiber aufgepasst!

Neues zu den Anforderungen an eine wirksame Halterdelegation! Nicht jeder darf jedes Kraftfahrzeug fahren: worauf müssen Geschäftsführer und Fuhrparkmanager bei der Führerscheinkontrolle und deren Delegation achten?
Voigt hat geregelt.
16.08.2022

Überladen trotz Einhaltung der Gewichtsobergrenze – geht das?

Bei der Beladung von Fahrzeugen sollten sowohl das zulässige Gesamtgewicht als auch die zulässigen Achslasten beachtet werden. Letztere werden in der Praxis häufig ausser Acht gelassen, solange das zulässige Gesamtgewicht stimmt. Ein fataler Fehler. Schließlich beeinträchtigt die Überschreitung der zulässigen Beladung nicht nur die Fahrstabilität, sondern führt auch zu einer Verlängerung des Bremswegs.
Voigt hat geregelt.
20.08.2021

Der Abstand entscheidet!

Wer ein fahrendes Fahrzeug überholt, muss gemäß § 5 Absatz 4 Satz 2 StVO einen ausreichenden Seitenabstand einhalten. Der Artikel gibt Aufschluss darüber, was das im Einzelnen bedeutet!
Voigt hat geregelt.
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