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Moped mit 60 km/h? Was plant der Bundesrat?

Bis zu einer möglichen Rechtsänderung bleibt es jedoch bei Tempo 45. Wer seinen Roller schneller macht, riskiert ein Strafverfahren. Ältere Kleinkrafträder aus DDR-Produktion dürfen 60 km/h fahren, moderne Roller nur 45 km/h. Diese unterschiedlichen Höchstgeschwindigkeiten will Sachsen angleichen. Am 16. Oktober 2026 hat das Land seinen Entschließungsantrag im Bundesrat vorgestellt (BR-Drs. 594/26). Thüringen ist beigetreten. […]
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19.10.2026
ca. 3 Minuten
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Rollerfahrer vor Bundesrat mit Tempo-45- und 60-Schildern

Bis zu einer möglichen Rechtsänderung bleibt es jedoch bei Tempo 45. Wer seinen Roller schneller macht, riskiert ein Strafverfahren.

Ältere Kleinkrafträder aus DDR-Produktion dürfen 60 km/h fahren, moderne Roller nur 45 km/h. Diese unterschiedlichen Höchstgeschwindigkeiten will Sachsen angleichen. Am 16. Oktober 2026 hat das Land seinen Entschließungsantrag im Bundesrat vorgestellt (BR-Drs. 594/26). Thüringen ist beigetreten. Der Antrag wurde an den EU-, den Innen- und den Verkehrsausschuss überwiesen. Abgestimmt und beschlossen ist damit aber noch nichts.

Was genau fordert Sachsen?

Die Bundesregierung soll sich in Brüssel für eine Änderung der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 einsetzen. Dort ist die 45-km/h-Grenze festgeschrieben, und zwar für drei Fahrzeugklassen:

  • zweirädrige Kleinkrafträder (L1e-B), also Mopeds und Roller,
  • dreirädrige Kleinkrafträder (L2e),
  • leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge (L6e), etwa sogenannte Mikroautos.

Künftig sollen diese Fahrzeuge bauartbedingt bis zu 60 km/h schnell sein dürfen. Die Führerscheinklasse AM soll entsprechend angepasst werden. Deutschland kann das allerdings nicht im Alleingang regeln, da die Grenze Sache des europäischen Typgenehmigungsrechts ist.

Dürfen Roller schon jetzt schneller gemacht werden?

Solange das EU-Recht nicht geändert ist, bleibt es bei der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h. Wer eine Drossel entfernt, provoziert gleich mehrere Probleme:

  • Betriebserlaubnis weg: Die Änderung der Fahrzeugart lässt die Betriebserlaubnis erlöschen (§ 19 Abs. 2 StVZO).

  • Welche Führerscheinklasse ist erforderlich? Die Klasse AM umfasst nur Fahrzeuge bis 45 km/h (§ 6 Abs. 1 FeV). Die Klasse B deckt ein schnelleres Kraftrad ohne Schlüsselzahl 196 nicht ab. Die Fahrt ist dann Fahren ohne Fahrerlaubnis nach § 21 StVG: Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe. Das Gericht kann außerdem eine Sperre anordnen, vor deren Ablauf keine Fahrerlaubnis erteilt wird (§ 69a StGB). Der Autoführerschein mit 17 kann sich um Monate verschieben.

  • Halter haften mit: Strafbar macht sich auch, wer als Halter die Fahrt zulässt. Bei Jugendlichen sind das regelmäßig die Eltern oder Erziehungsberechtigten.

  • Versicherung: Kleinkrafträder fahren mit Versicherungskennzeichen (§ 4 Abs. 3 FZV). Nach einer Manipulation drohen Streitigkeiten mit dem Versicherer und unter Umständen Regressforderungen. Kfz-Haftpflichtversicherer können wegen der Obliegenheitsverletzung regelmäßig bis zu 5.000 Euro zurückfordern (§ 5 Abs. 3 KfzPflVV).

Beispiel: Eine 16-Jährige wird innerorts mit ihrem Roller bei 62 km/h geblitzt. Bauartbedingt sind 45 km/h zulässig. Die Geschwindigkeitsüberschreitung ist dann aber selten das eigentliche Problem: Die Messung begründet den Verdacht, dass der Roller manipuliert ist. Die Folge sind eine technische Untersuchung des Fahrzeugs, Ermittlungen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Nachfragen bei den Eltern oder Erziehungsberchtigten.

Darf ein Moped mit 60 km/h auf die Autobahn?

Autobahnen und Kraftfahrstraßen sind nur für Fahrzeuge erlaubt, die bauartbedingt mehr als 60 km/h fahren (§ 18 Abs. 1 StVO). Ein Moped mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von genau 60 km/h darf daher weiterhin weder Autobahnen noch Kraftfahrstraßen benutzen.

Wie geht es weiter?

Zunächst beraten die drei Ausschüsse. Fasst der Bundesrat die Entschließung, müssten sich zunächst die Bundesregierung und anschließend die Europäische Union mit dem Anliegen befassen. Bis neue Fahrzeuge mit 60 km/h zugelassen werden, dürfte daher noch einige Zeit vergehen. Wir werden aber berichten, sobald die Ausschussempfehlungen vorliegen.

Praxishinweis: Wer wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung mit einem Moped oder Roller einen Anhörungsbogen erhält, sollte sich zum Zustand des Fahrzeugs erst äußern, nachdem die Ermittlungsakte geprüft wurde. Halter historischer DDR-Kleinkrafträder sollten Nachweise zur Erstzulassung und zum Originalzustand griffbereit halten.

Gegen einen Bußgeldbescheid bleiben nur zwei Wochen für den Einspruch (§ 67 OWiG).

Kontaktieren Sie uns deshalb, sobald Anhörungsbogen oder Bescheid vorliegen: Wir prüfen den Vorwurf, beantragen Akteneinsicht einschließlich der Messunterlagen und entwickeln eine passende Verteidigungsstrategie.

Voigt regelt.

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