Die Fahrerschutzversicherung wird oft als „Vollkaskoversicherung für den Fahrer“ bezeichnet, was juristisch nicht zutreffend ist, da es sich nicht um eine Sachversicherung handelt. Dogmatisch richtig ist sie als Personenversicherung eigener Art zu bezeichnen. Die Fahrerschutzversicherung ist nicht mit der Insassenunfallversicherung zu verwechseln, die alle Insassen – unabhängig von der tatsächlichen Höhe des Schadens – maximal bis zur vereinbarten Versicherungssumme absichert.
Die Fahrerschutzversicherung ist vielmehr eine als Schadensversicherung ausgestaltete Unfallversicherung und leistet bei (auch) selbstverursachten Unfällen so, als wenn es eine gegnerische Haftpflichtversicherung gäbe.
Der Anspruch richtet sich dabei nach den Bestimmungen des Haftungsrechts. Versichert sind Personenschäden des berechtigten Fahrers, die dadurch entstehen, dass er durch einen Unfall beim Lenken des versicherten Fahrzeugs verletzt oder getötet wird (AKB 2015, Lit. A.5.1).
Da die Fahrerschutzversicherung als Restschadensversicherung nur subsidiär leistet – also nur für Schäden, die sonst keiner zahlt – sind die Prämien für diese Versicherung noch recht moderat.