Der Tagessatz ist die rechnerische Grundeinheit der Geldstrafe im deutschen Strafrecht. Er bildet die Basis des sog. Tagessatzsystems nach § 40 StGB und teilt die Geldstrafe in zwei voneinander unabhängige Komponenten auf.
Dies sind:
1. die Anzahl der Tagessätze (mindestens 5, höchstens 360)
2. die Höhe eines einzelnen Tagessatzes (mindestens 1 €, höchstens 30.000 €)
Die Gesamtgeldstrafe ergibt sich aus der Multiplikation beider Werte: Anzahl × Höhe = Gesamtbetrag.
| Komponente | Anzahl der Tagessätze | Höhe eines Tagessatzes |
| Maßstab | Unrechts- und Schuldgehalt der Tat | Persönliche & wirtschaftliche Verhältnisse |
| Spanne | 5 – 360 Tagessätze | 1 € – 30.000 € |
| Festsetzung | Durch das Gericht | Regel: durchschnittliches Nettoeinkommen/Tag. Eine Schätzung ist möglich. |
Durch das Tagessatzsystem solle eine gleichartige Strafempfindlichkeit erreicht werden, die unabhängig von den Einkommensverhältnissen des Täters ist. Die Geldstrafe soll für eine Person mit geringem Einkommen ebenso spürbar sein wie für eine Person mit hohem Einkommen.
Das Gericht verfügt bei der Festsetzung der Höhe über einen Ermessensspielraum. Es muss jedoch sicherstellen, dass dem Täter das zum Leben unentbehrliche Minimum verbleibt.