hello world!
hello world!

Glänzender Chrom: Was ist beim Folieren / Car-Wrapping zu beachten?

wie steht es um Folierung in Chrom- oder in Goldtönen? Sind derart auffällige Fahrzeuge überhaupt für den Straßenverkehr geeignet? Und müssen entsprechende Änderungen angezeigt werden?
Autoren
Informationen
05.05.2021
ca. 3 Minuten
Kategorien

Immer neue Lacktrends erobern den Markt. Neben Metallic-, Hochglanz- und Perleffect- gehört mittlerweile auch der Mattlack zum Straßenbild. Wer nicht Stammkunde beim Lackierer ist, holt sich die neuesten Farben mittels Car-Wrapping für seinen Flitzer. Doch wie steht es um Folierung in Chrom- oder in Goldtönen? Sind derart auffällige Fahrzeuge überhaupt für den Straßenverkehr geeignet? Und müssen entsprechende Änderungen angezeigt werden?

Sind Chromfolien verboten?

Ein ausdrückliches Verbot besteht für Chromfolien nicht. Dies bedeutet aber noch lange nicht, dass ihre Verwendung ohne Bedenken zulässig ist. Vielmehr ist im Einzelfall zu entscheiden, ob die gewünschte Folierung auch straßenverkehrstauglich ist. UNd dabei kommt es insbesondere darauf an, ob eine Gefährdung für den Straßenverkehr entsteht. Schließlich müssen Fahrzeuge so gebaut und ausgerüstet sein, dass ihr verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt (§ 30 Abs. 1 Ziff. 1 StVZO).

Ist das Fahrzeug vollflächig mit spiegelnder, silberner oder goldener Chromfolie beklebt, besteht für andere Verkehrsteilnehmer die Gefahr, dass sie durch einfallendes Sonnenlicht oder zurückgespiegeltes Scheinwerferlicht geblendet werden. Vor allem bei silberner Folie ist zudem das Risiko gegeben, dass der Wagen durch die starke Spiegelung für andere Fahrer kurzzeitig unsichtbar wird. Für einzelne Fahrzeugteile wie Spiegel, Stoßfänger, Zierleisten oder Felgen dürfte eine entsprechende Folierung dagegen unbedenklich sein.
Ähnlich verhält es sich mit anderen Farben. Chromfolie in Rot, Blau oder Grün ähnelt – korrekt angebracht – einer Hochglanzlackierung. Und spätestens in der Variation Satin Chrome dürften keine Bedenken bezüglich des reflektierten Lichts mehr bestehen – selbst in Silber oder Gold.

Welche Konsequenzen können drohen?

Wer es dennoch darauf ankommen lassen möchte, muss damit rechnen, dass nach § 19 Absatz 2 Nr. 2 Satz 2 StVZO die Betriebserlaubnis erlischt. Dies erfolgt automatisch, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die (…) eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist. Wenn das Fahrzeug trotz erloschener Betriebserlaubnis weiterhin am Straßenverkehr teilnimmt und dadurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt (Nr. 189a.2 Bußgeldkatalog-Verordnung – BKatV) droht dem Halter ein Bußgeld von 135 Euro sowie ein Punkt in Flensburg. Dem Fahrer droht ein Bußgeld in Höhe von 90 Euro und ebenfalls ein Punkt (Nr. 214a.2 BKatV).

Wann ist eine Änderung unbedenklich?

Im Zweifelsfall hilft es bei der Zulassungsstelle, dem Versicherer oder einem Sachverständigen nachzufragen. Ist die Behörde nicht sicher, kann sie einen Sachverständigen ein entsprechendes prüfgutachten erstellen lassen (§ 19 Absatz 2 Satz 5 StVZO). So besteht dann für alle Beteiligten Klarheit. Sollte das Gutachten bescheinigen, dass das Fahrzeug den Vorschriften entspricht, sollte es mitgeführt werden. So können Sie bei einer Verkehrskontrolle nachweisen, dass von dem Fahrzeug offiziell keine Gefahr ausgeht.

Ist eine Farbänderung anzuzeigen?

Ja, aber: Anders als beispielsweise geänderte Halterdaten, die unverzüglich mitzuteilen sind, kann die Änderung der Farbe erst mit der nächsten mitteilungspflichtigen Änderung erfolgen. In § 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) heißt es dazu: “Änderungen von anderen als in Satz 1 bezeichneten Fahrzeugdaten oder Halterdaten sind der zuständigen Zulassungsbehörde vom Halter mitzuteilen, sobald er mit der zuständigen Zulassungsbehörde in Kontakt tritt.” 


Praxistipp

Wer sein Fahrzeug mit ausgefallenen Lacken oder Folien individuell gestalten möchte, muss die gesetzlichen Vorgaben beachten. Dazu zählt – neben den nur mit Einschränkungen beklebbaren Scheiben – auch die Frage nach der Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer. Ähnlich wie bei einer vollständigen Verkleidung mit silberner oder goldener Chromfolie, die aufgrund der starken Spiegelung zu Blendungen oder einer vorübergehenden Unsichtbarkeit des Fahrzeuges führen kann, dürfte auch – sofern bezahlbar – eine Einfärbung mit Vantablack zu Irritationen führen.

Wer sicher gehen möchte, dass die Betriebserlaubnis nicht darunter leidet, sollte sich vorab fachmännischen Rat holen. Im Zweifel gilt auch hier: Voigt regelt!

Aktualisiert am 21.03.2024

Beitrag teilen bei
Zurück zur Übersicht
calendar-fullhistorymagnifiercross