hello world!
hello world!

Stephan Schmid

Niederlassungsleiter

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht

Über mich

Tätigkeitsschwerpunkte

  • Verkehrsrecht
  • Versicherungsrecht

Mitgliedschaften

  • Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

Berufliche Vita

seit 2010
Fachanwalt für Versicherungsrecht

seit 2006
Fachanwalt für Verkehrsrecht

seit 2005
Sozius in der Kanzlei Dr. Tolkmitt & Kollegen

seit 2003
Zulassung als Anwalt und Tätigkeit in der Kanzlei Dr. Tolkmitt & Partner

Magazinbeiträge von
Stephan Schmid

31.01.2024

Schiebung oder Ziehung?

Der Sachverhalt ist schnell erzählt. Ein Sattelzug setzte zurück und beschädigte mit dem Auflieger ein anderes Fahrzeug. Die Schadenhöhe betrug 930 Euro. Der Versicherer der Zugmaschine regulierte den Schaden und forderte vom Versicherer des Aufliegers den Ausgleich der Hälfte des gezahlten Betrags. Dieser verweigerte aber die Zahlung und es kam zum Rechtsstreit.
Voigt hat geregelt.
13.11.2023

Das AG Springe bestätigt:

Hat eine reparierende Werkstatt Arbeiten von einem anderen Betrieb durchführen lassen, verlangen Versicherer immer wieder die Vorlage von Fremdrechnungen. Sie begründen dies dann damit, dass lediglich die vom Fremdbetrieb be­-, nicht aber die von der Werkstatt abgerechneten und möglicherweise mit einem Gewinnaufschlag versehenen Kosten zu erstatten seien. In dem - vom AG Springe entschiedenen - Sachverhalt war es nicht anders.
Voigt hat geregelt.

Zwei zu Null für Geschädigte!

Versicherer müssen Anwaltskosten erstatten und Großkundenrabatte sind nachzuweisen!
Voigt hat geregelt.
03.08.2023

Zu schnell in der Kurve!

Ein 23-jähriger PKW-Fahrer war mit seinem Fahrzeug beim Durchfahren Kurve auf regennasser Fahrbahn ins Rutschen gekommen und mit einem geparkten Auto kollidiert. Dieses wurde dann noch in ein weiteres geschoben. Am Ende waren alle drei Fahrzeuge nicht mehr fahrbereit und mussten abgeschleppt werden. Der Sachschaden wurde auf circa 18.000 Euro geschätzt.  
Voigt hat geregelt.
15.05.2023

Der Sachverständige hat das Sagen!

Beim Verkauf verunfallter Fahrzeuge stehen Versicherer auf Restwertbörsen. Die Erklärung dafür ist relativ einfach. Je teurer das verunfallte Fahrzeug verkauft wird, desto weniger muss der Versicherer bezahlen. Vor diesem Hintergrund ist es mehr als einleuchtend, dass der Versicherer des Unfallgegners versucht, dem Unfallopfer das Heft aus der Hand zu nehmen.
Voigt hat geregelt.
12.01.2023

Mit Abstand fährt´s sich besser!

Wer ein fahrendes Fahrzeug überholt, muss gemäß § 5 Absatz 4 Satz 2 StVO einen ausreichenden Seitenabstand einhalten. Aber was bedeutet das genau?
Voigt hat geregelt.

Stichwörter von
Stephan Schmid

envelopephone-handsetmagnifiercross