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Dr. Wolf-Henning Hammer

Rechtsanwalt
Dr. Wolf-Henning HammerDr. Wolf-Henning Hammer

Über mich

Berufliche Vita

2016
Eintritt in die Kanzlei Voigt Rechtsanwalts GmbH

2016
Abteilungsleiter Schaden, HU-K Komplex Öffentliche Sachversicherung Braunschweig

2014 bis 2016
Geschäftsführender Gesellschafter / Syndikusanwalt IASRE GmbH

2011 bis 2016
Mitglied im Programmausschuss des ZAK e.V.

2010 bis 2016
Alleingeschäftsführer / Syndikusanwalt Bundesverband Ausbeultechnik und Hagelinstandsetzung e.V.

2003 bis 2007
Leiter cartv Europa / Executive Vice President cartv international APE Ptacek Engineering GmbH

2006
Zertifikatsprogramm „Projektmanagement Fachmann/-fachfrau (GPM)“

2002 bis 2003
Aufbaustudiengang Betriebswirtschaftslehre, Fernuniversität Hagen

2001 bis 2003
Referent in der Abteilung Kraftfahrtversicherung / Syndikusanwalt, Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.

2000
Referent / Stellvertretender Geschäftsführer, Bund der Versicherten e.V.

1999 bis 2000
Wissenschaftlicher Assistent Lehrstuhl für Bürgerliches und Europäisches Recht an der Universität Rostock

2000 bis 2016
Tätigkeit in eigener Kanzlei

1999
Promotion an der Universität Hamburg, Fachbereich Rechtswissenschaft Thema der Dissertation: „Das Zurückhaltungsrecht gemäß Art. 71 CISG im Vergleich zu den Kaufgesetzen der nordischen Staaten unter Einbeziehung transportrechtlicher Aspekte“

2000
Zweites juristisches Staatsexamen

1987 bis 1993
Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Hamburg

Fremdsprachen

  • Englisch
  • Schwedisch
  • Portugiesisch

Magazinbeiträge von
Dr. Wolf-Henning Hammer

Wie ist die Haftung bei einem „Sandwichunfall“?

Manchmal läuft es wirklich blöd. Nichts Böses ahnend wartet man vor einer Ampel und plötzlich gibt es einen leichten Ruck. Danach steht das eigene Auto dann nicht mehr nur zwischen Vorder- und Hintermann, sondern es ist „formschlüssig“ eingeklemmt.
Voigt hat geregelt.
26.06.2023

Was gilt beim Überholen einer Kolonne?

Trecker können langsam sein und nicht selten bildet sich dahinter eine Kolonne. Oft überholt dann das erste Fahrzeug in der Kolonne und die dahinter fahrenden folgen. Aber auch weiter hinten fahrende Fahrzeuge scheren aus und „ziehen an der Kolonne vorbei“. Kommt es dann zu einem Unfall mit einem weiter vorne fahrenden Fahrzeug, wenn dieses ebenfalls zum Überholen oder zum Abbiegen ausschert, ist die Frage nach der Haftung nicht weit.
Voigt hat geregelt.

Matt oder glänzend? Welcher Grauton darf es sein?

Der Einkauf ist erledigt, die Sachen sind im Kofferraum verstaut und eigentlich könnte das Wochenende beginnen. Zu allem Überfluss stellt man beim Einsteigen fest, dass ein Mitbürger mit seiner Tür gegen das eigene Fahrzeug gestoßen sein muss, was einen kleinen aber deutlich sichtbaren Schaden hinterlassen hat. Glücklicherweise ist der Schadensverursacher aber nicht einfach abgehauen, sondern hat einen kleinen Zettel hinter dem Scheibenwischer hinterlassen und, wie sich später herausstellt, den Schaden bereits bei seinem Versicherer gemeldet.
Voigt hat geregelt.

Alles für lau?

Wenn Versicherer sparen wollen, dann ist daran eigentlich nichts auszusetzen. Eigentlich; denn gemäß der „Magna-Charta des Schadenrechts“, die sich insbesondere in § 249 BGB widerspiegelt, hat ein Schädiger - oder dessen Versicherer - nun einmal „den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre“.
Voigt hat geregelt.
19.06.2023

Flottenbetreiber aufgepasst!

Neues zu den Anforderungen an eine wirksame Halterdelegation! Nicht jeder darf jedes Kraftfahrzeug fahren: worauf müssen Geschäftsführer und Fuhrparkmanager bei der Führerscheinkontrolle und deren Delegation achten?
Voigt hat geregelt.

Altes Unfallfahrzeug = alter Mietwagen?

Da staunte das Unfallopfer gleich doppelt!  Der Versicherer des Unfallgegners hatte nicht nur die Reparaturkosten bezahlt, sondern auch an der 33-tägigen Inanspruchnahme des Mietwagens nichts herumgemäkelt.
Voigt hat geregelt.

Die Restwertreihe reißt nicht ab…

Die Grundsätze der Rechtsprechung des BGH zur Einschaltung von Restwertbörsen sind - zumindest für private Geschädigte - seit Jahren unverändert. Unverändert ist auch, dass Versicherer die Rechtsprechung des BGH missachten und immer wieder vor Gericht scheitern.
Voigt hat geregelt.
06.06.2023

Baumkontrolle reloaded – Stadt muss zahlen!

Schäden durch herabstürzende Äste beschäftigen die Gerichte immer wieder. Für Geschädigte ist entscheidend, ob z.B. die zuständige Gemeinde ihre Kontrollpflichten ordnungsgemäß erfüllt hat.
Voigt hat geregelt.
02.06.2023

Achtung! Kleinkind am Steuer!

Das OLG Oldenburg hatte sich am 20.04.2023 mit einem - auf den ersten Blick - außergewöhnlichen Verkehrsunfall zu befassen.
Voigt hat geregelt.
31.05.2023

Handys dürfen in der Hand gehalten werden!

"Ich wollte das Handy nur zur Seite oder auf einen anderen Platz legen…" Selbst wenn die Angaben gegenüber den Polizeibeamten oder im Anhörungsbogen der Wahrheit entsprechen und der Fahrzeugführer wirklich nicht telefoniert oder das Handy auf eine andere Art und Weise genutzt hatte, lassen Bußgeldbehörden und Gerichte sich nur selten vom Erlass eines Bußgeldbescheids abbringen. Unvermeidlich ist das Bußgeld dennoch nicht!
Voigt hat geregelt.
23.05.2023

Wichtige Informationen zu wetterbedingten Schäden

Nach Starkregen, Stürmen, Gewittern oder starken Hagelniederschlägen halten abgeknickte und entwurzelte Bäume, umgewehte Fahrzeuge oder abgedeckte Dächer nicht nur Polizei und Feuerwehr auf Trab. Im Nachgang zieht auch die Zahl der Schadenmeldungen bei den Versicherern deutlich an. Um Geschädigte bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche zu unterstützen, haben wir hier wichtige Hinweise zusammengefasst.
Voigt hat geregelt.
15.05.2023

Der Sachverständige hat das Sagen!

Beim Verkauf verunfallter Fahrzeuge stehen Versicherer auf Restwertbörsen. Die Erklärung dafür ist relativ einfach. Je teurer das verunfallte Fahrzeug verkauft wird, desto weniger muss der Versicherer bezahlen. Vor diesem Hintergrund ist es mehr als einleuchtend, dass der Versicherer des Unfallgegners versucht, dem Unfallopfer das Heft aus der Hand zu nehmen.
Voigt hat geregelt.
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