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Winterliche Straßenbedingungen voraus! Was für Autofahrer jetzt wichtig ist!

Die Wettervorhersage kündigt für das Wochenende in vielen Teilen Deutschlands heftigen Schneefall, niedrige Temperaturen und glatte Straßen an. Wer am Wochenende mit dem Auto unterwegs ist oder sein muss, sollte dies unbedingt berücksichtigen und sich sowie das Fahrzeug entsprechend vorbereiten.
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09.01.2026
ca. 5 Minuten
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Auto fährt durch Schnee und Schneesturm

Die Winterausrüstung muss stimmen!

Neben ausreichend Kraftstoff oder Energie im Akku sind auch andere Maßnahmen wichtig, um sicher unterwegs zu sein. Wer mit einem Elektrofahrzeug unterwegs ist, sollte einen möglichen Reichweitenverlust bei Kälte und eine eingeschränkte Rekuperation einkalkulieren.

Darüber hinaus sollte auch die Ausrüstung stimmen. Dazu gehören beispielsweise Eiskratzer und Besen, Schneeketten, Warnwesten für alle Fahrzeuginsassen und gegebenenfalls Decken und Handschuhe. Eine Thermoskanne mit einem heißen Getränk kann ebenso sinnvoll sein.

Die gesetzlichen Grundlagen finden sich insbesondere in den §§ 1 (Vorsicht und Rücksichtnahme) und 23 Abs. 1 StVO (Sicht, Fahrzeugzustand, Betriebssicherheit). Wer bei winterlichen Bedingungen fährt, muss besondere Sorgfalts- und Verkehrssicherungspflichten beachten.

Was bedeuten erhöhte Sorgfalts- und Verkehrssicherungspflichten?

Abgesehen von § 1 StVO, der von den Verkehrsteilnehmern ständige Vorsicht und Rücksichtnahme fordert und gewissermaßen als Magna Charta des Straßenverkehrsrechts bezeichnet werden kann, können sich die einschlägigen Normen und Sorgfaltspflichten nicht nur in Abhängigkeit vom jeweiligen Fahrzeug, sondern auch vom jeweiligen Fahrabschnitt ändern.

Was gilt vor Fahrtantritt?

Beispielsweise ist sicherzustellen, dass Scheiben und Spiegel von Eis, Schnee oder Beschlag befreit sind und klare Sicht herrscht. Gucklöcher reichen nicht! Zudem kann Feuchtigkeit in der Klima- oder Lüftungsanlage dazu führen, dass die Scheiben nach dem Start beschlagen. Wird nicht beachtet, droht nicht nur eine beeinträchtigte Sicht, sondern im Extremfall sogar ein Blindflug. Wer nach einer kalten Nacht startet, sollte daher sicherstellen, dass er nicht sofort nach dem Losfahren „im Nebel“ steht. Von einem Warmlaufenlassen ist allerdings sowohl in Hinblick auf § 30 StVO als auch die Möglichkeit motorschädigender Auswirkungen bei Verbrennerfahrzeugen abzuraten.

In diesem Zusammenhang ist es wichtig, dass die Scheibenwaschflüssigkeit den Wetterverhältnissen angepasst ist. Gefrierendes Wasser kann nämlich nicht nur Behälter, Leitungen und Pumpen beschädigen. Es muss auch sichergestellt sein, dass ausreichend Scheibenwaschwasser vorhanden ist und dieses nicht auf der Frontscheibe gefriert. 

Ein weiterer Punkt ist die Prüfung der Betriebseinrichtungen an sich. Das gilt nicht nur für die Scheibenwischer, die abgenutzt oder rissig für Schlieren sorgen, sondern insbesondere auh für sicherheitsrelevante Vorrichtungen wie Bremsen, Beleuchtung (§ 17 Abs. 1 S. 2 StVO) und Reifen. Bei den Bremsen ist eine kurze Bremsprobe sinnvoll, um vorhandene Salz- oder Eisbeläge zu entfernen, da diese sich negativ auf das Bremsverhalten auswirken können.

Sommerreifen sind ein „No Go“

Sind auf dem Fahrzeug Sommerreifen aufgezogen, sollte die Fahrt im Zweifel nicht erst angetreten werden. Denn abgesehen davon, dass reine Sommerreifen ohnehin kaum auf Wintertauglichkeit untersucht werden, greift das häufig gehörte Argument, dass ein guter Sommerreifen unter Umständen bessere Wintereigenschaften hat als ein schlechter oder alter Winterreifen deshalb nicht, weil ein “abgefahrener” Winterreifen ebenfalls keine geeignete Bereifung darstellt (vgl. OLG Oldenburg, Beschl. v. 09.07.2010, Az. 2 SsRs 220/09). Wer keine speziellen Winterreifen aufziehen will, kann auch mit Ganzjahresreifen gut beraten sein. Das sogenannte “Alpin-Symbol” ist aber auch hier unverzichtbar.

Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestprofiltiefe beträgt 1,6 mm (§ 36 StVZO). Empfohlen werden jedoch mindestens 4 mm. Zudem sollte der Reifen sollte nicht älter als sechs Jahre sein. Das Herstellungsdatum lässt sich an der DOT-Nummer auf der Reifenflanke erkennen.

Wer bei starkem Schneefall unterwegs war, sollte – sofern das Auto nicht in einem beheizten Raum abgestellt war – vor Antritt der Fahrt zudem kontrollieren, ob die Radhäuser frei von Schnee und Eis sind. Das mag sich nach einer Lappalie anhören. Wer dies jedoch unterlässt, riskiert insbesondere bei verhärteten Schnee- oder starken Eisablagerungen eine Einschränkung der Lenkbarkeit bis hin zur Blockierung. Außerdem können sich Eis und verhärteter Schnee an Bremssätteln, -leitungen oder Sensoren festsetzen. Mögliche Folgen sind fehlerhafte Signale an die Steuerungsgeräte, ein nicht situationsgerechtes Bremsverhalten, eine Abschaltung der Systeme und ggf. das Einschalten des Notlaufmodus.

Zudem können andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden, wenn sich die Brocken lösen und auf die Straße fallen. Für Schnee auf Autodächern und Eisplatten auf Lkws und Anhängern gilt dasselbe. Wer schon einmal hinter einem Auto gefahren ist, von dessen Dach sich plötzlich Schnee gelöst hat, oder gar fliegendem Eis begegnet ist, weiß, was das bedeutet.

Wer dies nicht beachtet und mit eine entsprechenden Dachlast losfährt, riskiert nicht nur eine Kontrolle, sondern auch Bußgelder. Bei einem Unfall sind nicht nur versicherungs- sondern sogar strafrechtliche Konsequenzen möglich.

Polizist kontrolliert Auto im Schnee.

Bildnachweis: Polizeipräsidium Mittelhessen

Dass die Bereifung selbst geeignet und den Wetterverhältnissen angepasst sein muss, versteht sich – auch mit Blick auf die bußgeld- und schadenersatzrechtlichen Konsequenzen bei einem Unfall – von selbst (siehe § 2 Abs. 3a StVO, „Winterreifenpflicht“).

Was gilt während der Fahrt?

Es wurde bereits erwähnt, dass ausreichend Waschflüssigkeit für die Scheiben vorhanden sein sollte. Die Geschwindigkeit muss stets den Sicht-, Straßen- und Witterungsverhältnissen angepasst werden. Dies gilt nicht nur in Hinblick auf plötzlich auftretendes “Blitzeis” infolge überfrierender Nässe oder Nebel. Im Extremfall kann sogar Schrittgeschwindigkeit angemessen sein.

Zudem darf nicht vergessen werden, dass selbst auf überwiegend freien und trockenen Straßen auf eisigem Wind ausgesetzten Brücken und Schneisen oder in Waldabschnitten, in die die Sonne nicht hinkommt, mit plötzlich auftretender Glätte gerechnet werden muss.

Unterbrechungen sollten ggf. eingelegt werden.

Generell gilt deshalb auch hier, dass die Fahrweise so einzurichten ist, dass das Fahrzeug jederzeit sicher beherrscht wird und rechtzeitig angehalten werden kann. Ein größerer Sicherheitsabstand als sonst ist durchaus empfehlenswert. Zudem sollten ruckartige Lenk-, Brems- und Beschleunigungsmanöver vermieden werden.

Es kann auch sinnvoll sein, die Fahrt gelegentlich zu unterbrechen, um die Betriebssicherheit des Fahrzeugs zu überprüfen. Denn selbst wenn die Radhäuser bei Antritt der Fahrt frei waren, können sie sich während der Fahrt mit Schnee zugesetzt haben. Dieser sollte entfernt werden, um die Lenkbarkeit und die Funktionsfähigkeit der radbezogenen Assistenzsysteme zu gewährleisten. Dasselbe gilt für Schnee auf Scheinwerfern und vorderen Kennzeichen. Auch die Rücklichter sind zu kontrollieren. Auch ihre Sichtbarkeit kann durch aufgewirbelten Schmutz oder Schneematsch stark beeinträchtigt werden.

Bei Anzeichen von Mängeln oder nach dem Durchfahren kritischer Strecken ist eine Überprüfung des Fahrzeugs erforderlich.

Verhalten nach einem Unfall

Nach einem Unfall ist die Unfallstelle zu sichern, damit es nicht zu weiteren Unfällen kommt. Hierzu ist insbesondere die Warnblinkanlage einzuschalten und das Warndreieck aufzustellen. Verletzten Personen ist zu helfen. Wichtig ist, auch bei unangenehmen Temperaturen, nicht im havarierten Fahrzeug zu warten, sondern in angemessenem Abstand und – soweit vorhanden – hinter den Leitplanken auf der rechten Fahrbahnseite.

Außerdem sollten Polizei und erforderlichenfalls Rettungsdienste benachrichtigt werden. Wie lange am Unfallort zu warten ist, richtet sich nach dem Einzelfall. Keinesfalls darf man sich aber unmittelbar und „ohne eine angemessene Zeit gewartet zu haben“ vom Unfallort entfernen. Das kann nicht nur den Führerschein, sondern auch den Versicherungsschutz gefährden.

Wenn es nach einem Unfall um Schadenersatz geht, kontaktieren Sie uns zeitnah!

Voigt regelt!

FAQ

Worauf sollten Autofahrer bei Frost und ,eisigen Temperaturen besonders achten?

Bei Frost und niedrigen Temperaturen ist vor auf die technische Funktionsfähigkeit des Fahrzeugs und seiner Einrichtungen sowie auf angepasste Geschwindigkeit zu achten. Die uneingeschränkte Sicht gehört dazu. Bei einem Unfall ist die Unfallstelle unverzüglich abzusichern. Zudem sind Polizei und – sofern erforderlich – Rettungsdienste zu informieren und es ist eine angemessene Zeit an der Unfallstelle zu warten.

Titelbild: KI-generiert

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