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Polizei verschärft die Kontrollen! Der Fokus liegt auf Ablenkung im Straßenverkehr.

Im Rahmen der europaweiten Kontrollaktion ROADPOL – „Focus on the Road” finden zwischen dem 06. und bis zum 12. Oktober 2025 verstärkte Verkehrskontrollen statt. Ziel ist es, Ablenkung als Unfallursache stärker ins öffentliche Bewusstsein zu rücken und Verstöße konsequent zu ahnden. Angesichts der Gefahren, die ein „elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient […]
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07.10.2025
ca. 3 Minuten
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Zieleingabe in Handynavigation

Im Rahmen der europaweiten Kontrollaktion ROADPOL – „Focus on the Road” finden zwischen dem 06. und bis zum 12. Oktober 2025 verstärkte Verkehrskontrollen statt. Ziel ist es, Ablenkung als Unfallursache stärker ins öffentliche Bewusstsein zu rücken und Verstöße konsequent zu ahnden.

Angesichts der Gefahren, die ein „elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist“ – wie es in § 23 Abs. 1a S. 1 StVO heißt – mit sich bringen kann, macht die Aktion aus gefahren- und verkehrssicherheitstechnischer Sicht auch durchaus Sinn.


Auch Radfahrer werden kontrolliert!

Denn immer wieder wird unterschätzt, welche Gefahren bereits ein kurzer Blick aufs Handy mit sich bringt. Das Gefahrenpotenzial von Telefonieren oder Tippen am Steuer ist mit dem von alkoholisiertem Fahren vergleichbar. Die Aktion soll dazu dienen, eben diese Gefahren stärker ins Bewusstsein zu rufen.

Junge Frau auf dem Fahrrad konzentriert sich aufs Handy

Wer bei Tempo 50 nur eine Sekunde lang abgelenkt ist, legt dabei rund 14 Meter im Blindflug zurück – genug, um eine gefährliche Situation zu übersehen.

Ablenkung ist eine unterschätzte Gefahr!

Smartphones sind allerdings nur ein Teil des Problems. Auch Infotainment-Systeme, Navigationsgeräte, Essen und Trinken sowie Gespräche im Auto können die Aufmerksamkeit deutlich reduzieren.

Essen und Trinken fallen zwar nicht unter den Tatbestand des § 23 Abs. 1a S. 1 StVO. Die Liste der von der Norm erfassten Geräte wird von der Rechtsprechung jedoch kontinuierlich erweitert.

So wertete das OLG Köln beispielsweise erst kürzlich eine E-Zigarette mit Berührungsbildschirm als elektronisches Gerät, das während der Fahrt nicht benutzt werden darf (Beschl. v. 25.09.2025, Az. III-1 RBs 201/25).

Studien haben jedoch ergeben, dass sich das Unfallrisiko bei abgelenkter Fahrt – auch beim freihändigen Telefonieren – ähnlich wie bei 0,8 Promille Alkohol im Blut vervierfacht.

Einschlägigen Studien zufolge steigt das Unfallrisiko während des Telefonierens um das Vier- bis Fünffache. Beim Schreiben von SMS oder der Eingabe einer Adresse in das Navigationsgerät soll es sogar bis auf das 23-Fache steigen.

Wer erwischt wird, muss mit Konsequenzen rechnen.

Wer der Nutzung eines elektronischen Geräts erwischt wird, während er ein Fahrzeug führt, muss in Deutschland derzeit mit folgenden Konsequenzen rechnen:

  • 100 Euro + 1 Punkt: Handy am Steuer
  • 150 Euro + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot bei Gefährdung anderer
  • 200 Euro + 2 Punkte und Fahrverbot bei einem Unfall.

Bei Fahranfängern kommen eine Verlängerung der Probezeit und ein Aufbauseminar hinzu.

In Abweichung von der vormaligen Rechtslage gilt die automatische Motorabschaltung durch Start-Stopp-Funktion nicht als vollständiges Abschalten des Motors i. S. des § 23 Abs. 1b Satz 1 Nr. 1 StVO, so dass nur das händische Ausschalten des Motors das Verbot des § 23 Abs. 1a StVO suspendiert (KG Berlin, Beschl. v. 09.09.2024, Az. 3 ORbs 139/24).

Radfahrende müssen mit einer Geldbuße in Höhe von 55 Euro rechnen.

Deutschland ist vergleichsweise preisgünstig!

Im Vergleich zu anderen europäischen Staaten können die Konsequenzen in Deutschland durchaus als moderat bezeichnet werden. So kostet ein Handyverstoß in den Niederlanden beispielsweise 430 Euro.

In Griechenland wird das Telefonieren am Steuer seit dem 13.09.2025 mit 350 Euro und einem 30-tägigen Führerscheinentzug geahndet. Wer innerhalb von sechs Monaten ein zweites Mal erwischt wird, muss 1.000 Euro bezahlen und ist für sechs Monate den Führerschein los. Beim dritten Mal verdoppeln sich sowohl die Geldbuße als auch die Zeit ohne Führerschein.

Dies alles ändert jedoch nichts daran, dass nicht jeder Vorwurf auch gerechtfertigt sein muss. Sollten Sie daher mit dem Vorwurf der unerlaubten Nutzung eines elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist konfrontiert werden und sollten Ihnen Punkt und ggf. sogar der Verlust der Fahrerlaubnis drohen, kontaktieren Sie uns!

Dasselbe gilt, wenn Sie von einem telefonierenden oder sonst unaufmerksamen Verkehrsteilnehmer in einen Unfall verwickelt worden sein sollten.

Auch hier gilt: Voigt regelt!

Bildnachweise Titel: renateko / Pixabay; Fahrradfahrerein: Ryan Lee / Pexels

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