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Dr. Arnd Böhmer, LL.M.

Rechtsanwalt

Über mich

Tätigkeitsschwerpunkte

  • Versicherungsrecht
  • Haftungsrecht
  • Personengroßschäden

Berufliche Vita

seit 2013
bei der Kanzlei Voigt Rechtsanwalts GmbH

2013
Promotion zum Dr. jur., Uni Innsbruck Thema der Dissertation: “Die Verletzung der vertraglichen Obliegenheiten und ihre Sanktionierung nach dem österreichischen und deutschen Versicherungsvertragsgesetz”

2008
Master of insurance law (LL.M.) Uni Münster Thema der Masterthesis: “Die Regelung der vorvertraglichen Anzeigepflicht im neuen VVG unter besonderer Berücksichtigung der Auswirkungen auf die Berufsunfähigkeits-(Zusatz)-Versicherung”

2002 bis 2011
Bearbeitung von Leistungsfällen in der Personenversicherung

2001
Zweites juristische Staatsexamen

1993 bis 1999
Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten zu Regensburg, Greifswald und Münster

Vortragstätigkeit (Auswahl)

  • 2019 Unfallversicherung „Rückforderungsansprüche des Versicherers nach Erst- und Neubemessung“ mit Richter Feldmann (OLG Hamm)
  • 2019 „Das Berufsfeld in der BU-Versicherung: Grundlagen und Grenzen der Darlegungslast“
  • 2018 Deutsche Richterakademie – „Personenschäden nach Verkehrsunfällen“
  • 2014 Das junge Unfallopfer – Eine versicherungsrechtliche Anspruchssynopse
  • Dozent für das Berufsbildungswerk der Versicherungswirtschaft Dortmund (BWV) im Bereich Versicherungsrecht
  • 2013 Versicherungsrechtliche Sonderprobleme bei der anwaltlichen Vertretung Unfallverletzter

Mitgliedschaften

  • Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im DAV
  • Verein zur Förderung der Forschungsstelle für Versicherungswesen – Universität Münster e.V.
  • AlumniVerein Versicherungsrecht e.V. Münster

Magazinbeiträge von
Dr. Arnd Böhmer, LL.M.

23.05.2023

Wichtige Informationen zu wetterbedingten Schäden

Nach Starkregen, Stürmen, Gewittern oder starken Hagelniederschlägen halten abgeknickte und entwurzelte Bäume, umgewehte Fahrzeuge oder abgedeckte Dächer nicht nur Polizei und Feuerwehr auf Trab. Im Nachgang zieht auch die Zahl der Schadenmeldungen bei den Versicherern deutlich an. Um Geschädigte bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche zu unterstützen, haben wir hier wichtige Hinweise zusammengefasst.
Voigt hat geregelt.
27.02.2023

Was ist eine Obliegenheit?

Versicherungsnehmer und Geschädigte haben gegenüber dem ersatzpflichtigen Versicherer nicht nur Rechte, sondern auch Verpflichtungen. Eine zentrale Bedeutung kommt dabei den sogenannten Obliegenheiten zu. Diese sind im Versicherungsvertragsgesetz geregelt und bestehen sowohl vor als auch dem Abschluss des Versicherungsvertrags sowie im Schadenfall.
Voigt hat geregelt.
28.02.2022

Wie funktioniert Kasko?

Mit der Frage, wie man die Ansprüche nach Kaskoschäden richtig gegenüber dem Versicherer durchsetzt, beschäftigte sich ein Sonderwebinar der Kanzlei Voigt, das am 24.02.2022 über 700 Live-Zuschauern aufmerksam verfolgten! Die hohe Teilnehmeranzahl ist ein sicheres Zeichen dafür, dass das Thema in den Werkstätten eine große Bedeutung hat und vielleicht auch mit der einen oder anderen […]
Voigt hat geregelt.
17.02.2022

Neue Schmerzensgeldentscheidung!

Mit Urteil vom 15.02.2022, Az. VI ZR 937/20 hat der BGH festgestellt: "Maßgebend für die Höhe des Schmerzensgeldes sind im Wesentlichen die Schwere der Verletzungen, das durch diese bedingte Leiden, dessen Dauer, das Ausmaß der Wahrnehmung der Beeinträchtigung durch den Verletzten und der Grad des Verschuldens des Schädigers."
Voigt hat geregelt.
25.10.2021

Das Verbot des Kaskoversicherers, einen Versicherungsanspruch an die Werkstatt abzutreten, ist unwirksam!

Wenn ein Fahrzeug durch einen anderen beschädigt wird, hat der Eigentümer des beschädigten Fahrzeugs gegen den Schädiger (bzw. dessen Haftpflichtversicherer) einen gesetzlichen Schadensersatzanspruch. Über diesen kann der Geschädigte verfügen wie er will. Er kann ihn beispielsweise auch an seine Werkstatt zur Absicherung einer Reparaturforderung abtreten. Der Artikel erläutert, warum dem so ist.
Voigt hat geregelt.
25.08.2021

Wie sind Versicherungsbedingungen auszulegen?

Im Schadenfall sind Versicherer zur Erbringung der geschuldeten Leistung verpflichtet. Abhängig von der konkreten Konstellation, kann sich deren Umfang aus Gesetz oder Vertrag ergeben. Bei der Frage des "Ob" und "Wie" kommt es immer wieder zu Unstimmigkeiten, wenn die Ansichten von Versicherer und Versicherungsnehmer - z.B. in der Kaskoversicherung - auseinandergehen.
Voigt hat geregelt.
24.06.2021

Wenn der Ast das Auto trifft…

Wir hatten in der Vergangenheit bereits mehrfach  über die Ansprüche bei Sturmschäden und Überschwemmungen berichtet. An der Rechtslage hat sich seitdem nichts verändert.Angesichts der aktuellen Ereignisse, hier eine kurze Zusammenstellung bereits veröffentlichter Artikel zu unwetterbezogenen Schäden: Wer bezahlt, wenn das Auto von Hochwasser eingeschlossen ist?,Wer haftet bei Schäden durch Wintersturm Burglind? sowie die BeiträgeAst gegen […]
Voigt hat geregelt.

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Dr. Arnd Böhmer, LL.M.

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