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Wie funktioniert Kasko?

Mit der Frage, wie man die Ansprüche nach Kaskoschäden richtig gegenüber dem Versicherer durchsetzt, beschäftigte sich ein Sonderwebinar der Kanzlei Voigt, das am 24.02.2022 über 700 Live-Zuschauern aufmerksam verfolgten! Die hohe Teilnehmeranzahl ist ein sicheres Zeichen dafür, dass das Thema in den Werkstätten eine große Bedeutung hat und vielleicht auch mit der einen oder anderen […]
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28.02.2022
ca. 2 Minuten
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Mit der Frage, wie man die Ansprüche nach Kaskoschäden richtig gegenüber dem Versicherer durchsetzt, beschäftigte sich ein Sonderwebinar der Kanzlei Voigt, das am 24.02.2022 über 700 Live-Zuschauern aufmerksam verfolgten! Die hohe Teilnehmeranzahl ist ein sicheres Zeichen dafür, dass das Thema in den Werkstätten eine große Bedeutung hat und vielleicht auch mit der einen oder anderen Verunsicherung behaftet ist.

Ziel der 60minütigen Veranstaltung war es, die Besonderheiten der Kaskoversicherungsverträge darzustellen und die Werkstätten im sicheren Umgang mit den gängigen Problemen bei der Abrechnung und Durchsetzung der Ansprüche zu stärken.

Kasko ist nicht schwer!

Dabei ist das System, wenn man es denn einmal verstanden hat, ganz einfach. Wichtigstes Werkzeug bei der Lösung jedes versicherungsrechtlichen Problems sind schlicht und einfach die Versicherungsbedingungen (AKB), die der Kunde als Versicherungsnehmer mit seinem Versicherer vereinbart hat. Denn Kaskorecht ist Vertragsrecht, und was die Parteien wirksam miteinander vereinbarte haben, das gilt.

Wenn der Versicherungsnehmer also mit seinem Versicherer vereinbart hat, dass grundsätzlich nur ein Stundenlohn bis maximal 50 Euro erstattet wird, dann darf der Versicherer die Rechnung kürzen, soweit darin ein Stundenlohn von mehr als 50 Euro berechnet wird. Und wenn in einem Versicherungsvertrag vereinbart wird, dass grundsätzlich keine Verbringungskosten erstattet werden, dann ist das halt auch so. Bei Unklarheiten hilft die Auslegung.

Um einen Kaskoschaden richtig reparieren und abrechnen zu können, benötigt man also zunächst einmal die AKB, also die maßgeblichen Versicherungsbedingungen, die der Werkstattkunde mit seinem Versicherer vereinbart hat; denn danach richtet sich, was der Versicherer später von der Reparaturrechnung übernehmen muss.

Im Zweifel helfen die Grundsätze aus dem Haftpflichtschadenbereich! 

Ist etwas aber zum Beispiel in den AKB nicht ausdrücklich geregelt, dann gelten nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs alle bekannten Entscheidungen aus dem Haftpflichtschadenbereich als Auslegungshilfe.

Das Prüfschema lautet wie folgt:

  1. Gibt es zu einem bestimmten Punkt (Glasschaden, Stundensätze, Reinigungskosten, Beilackierung, Verbringungskosten,….) eine Regelung in den AKB?
  2. Wenn ja, dann gilt das, was vereinbart wurde.
  3. Wenn nein, dann gilt das Haftpflichtschadenrecht als Auslegungshilfe.

Wie genau all das funktioniert erklärte Rechtsanwalt Henning Hamann anhand vieler verschiedener Beispiele im Webinar. Wer daran nicht teilnehmen konnte, kann sich die Aufzeichnung davon zu jeder Zeit hier ansehen:  https://attendee.gotowebinar.com/recording/1593856874981032194

Bildnachweis: rhonda_jenkins/Pixabay

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