Nach § 7 Abs. 2 StVG ist die Ersatzpflicht für den Unfallschaden ausgeschlossen, wenn der Unfall durch höhere Gewalt verursacht wird. Als höhere Gewalt im Sinne des § 7 StVG gilt ein außergewöhnliches, betriebsfremdes, .h. nicht zum Betriebsrisiko des Fahrzeugs gehörendes, durch…