Nach einem Verkehrsunfall geht es nicht nur um Reparatur- und Gutachterkosten. Geschädigte haben daneben viele kleine Ausgaben: Telefonate mit dem Haftpflichtversicherer des Unfallgegners, der Werkstatt und dem Sachverständigen, Porto, Kopien, Fahrten zur Werkstatt und zum Rechtsanwalt. Jeden dieser Beträge einzeln nachzuweisen, wäre unverhältnismäßig aufwendig. Die Rechtsprechung gewährt dafür deshalb einen pauschalen Ersatz: die Kostenpauschale.
Gebräuchlich sind auch die Bezeichnungen Auslagenpauschale, Nebenkostenpauschale und Schadenspauschale. „Unkostenpauschale“ ist sprachlich ungenau, aber so fest eingebürgert, dass auch der Bundesgerichtshof den Begriff verwendet (BGH, Beschl. v. 13.02.2007, Az. VI ZB 39/06).
Die Pauschale gehört zum Herstellungsaufwand, den der Schädiger nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB ersetzen muss. Mit ihr werden Telefon-, Porto- und Fahrtkosten „und Ähnliches“ ausgeglichen (BGH, a. a. O.; OLG Celle, Urt. v. 16.06.2021, Az. 14 U 152/20). Das OLG Celle ordnet sie als Besonderheit des Verkehrsunfallrechts ein: Die Regulierung von Verkehrsunfällen ist ein Massengeschäft, und die Pauschale erspart beiden Seiten den mühsamen Streit um Kleinbeträge.
Die Höhe ist gesetzlich nicht festgelegt. Die Gerichte schätzen sie nach § 287 ZPO, und die meisten setzen dabei 25 Euro an. Das OLG Celle hält in ständiger Rechtsprechung an diesem Betrag fest. Es sieht weder Anlass für eine Erhöhung noch für eine Herabsetzung (Urt. v. 16.06.2021, Az. 14 U 152/20; Urt. v. 09.09.2004, Az. 14 U 32/04). Ebenso entscheidet etwa das OLG Saarbrücken (Urt. v. 08.05.2014, Az. 4 U 61/13). Das Kammergericht bemisst die Pauschale für Berlin dagegen mit 20 Euro (Urt. v. 16.08.2010, Az. 22 U 15/10; Urt. v. 10.09.2007, Az. 22 U 224/06).
Nein. Gerade dafür gibt es die Pauschale: Die typischen Telefon-, Porto- und Fahrtkosten werden ohne Beleg ersetzt. Die Pauschale schließt einen höheren Ersatz aber nicht aus. Wer mehr ausgegeben hat, etwa für weite Fahrten zur Werkstatt oder zum Sachverständigen, kann diese Kosten konkret darlegen und belegen und dann ersetzt verlangen (OLG Celle, Az. 14 U 152/20).
Achtung: Haftpflichtversicherer wenden regelmäßig ein, Telefonieren koste dank Flatrates nichts mehr und Unterlagen würden digital verschickt. Die Pauschale sei deshalb zu kürzen.
Das OLG Celle hat diesen Einwand ausdrücklich geprüft und zurückgewiesen. Der Einwand greift nur einen Ausschnitt der abgedeckten Kosten heraus. Für die Begutachtung muss das Fahrzeug in der Regel zur Werkstatt oder zum Sachverständigen gebracht werden, hinzu kommen Fahrten zum Anwalt. Kraftstoff, Strom und Porto sind teurer geworden, nicht billiger. Die Pauschale soll gerade verhindern, dass solche Preisentwicklungen in jedem Einzelfall ermittelt werden müssen (Urt. v. 16.06.2021, Az. 14 U 152/20).
Die Pauschale steht nicht nur bei einem völlig unverschuldeten Unfall zu. Bei Mitverschulden gehört sie zum Gesamtschaden und wird wie dieser nach der Haftungsquote ersetzt (§ 17 StVG).
Im Fall des OLG Celle betrug der Gesamtschaden 5.045,47 Euro einschließlich der Pauschale, und der Unfallgegner haftete zu zwei Dritteln. Von den 25 Euro Pauschale waren deshalb 16,67 Euro zu ersetzen; die übrigen 8,33 Euro muss der Geschädigte selbst tragen.
Am Quotenvorrecht nimmt die Pauschale nicht teil. Sie zählt nicht zum unmittelbaren Sachschaden am Fahrzeug. Deshalb bleibt es bei der Quote, auch wenn der Geschädigte die eigene Vollkasko in Anspruch nimmt (LG Dortmund, Urt. v. 21.03.2012, Az. 21 S 15/11). Welche Positionen trotz Teilschuld voll ersetzt werden können, zeigt der Beitrag Teilschuld am Unfall: Wann gibt es vollen Ersatz?
Wird die Pauschale zusammen mit anderen Schadenspositionen eingeklagt, ist sie keine Nebenforderung nach § 4 Abs. 1 ZPO, sondern Teil der Hauptforderung. Sie erhöht deshalb Streitwert und Beschwer (BGH, Beschl. v. 13.02.2007, Az. VI ZB 39/06).
Das kann über die Berufung entscheiden. Seit dem 1. Januar 2026 ist eine Berufung ohne Zulassung nur noch zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 1.000 Euro übersteigt (§ 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO).
Ein Beispiel: Das Gericht weist 980 Euro Reparaturkosten ab. Damit liegt die Beschwer unter der Grenze. Wurde auch die Pauschale von 25 Euro abgewiesen, sind es zusammen 1.005 Euro, und die Berufung ist eröffnet.
Die Pauschale ist keine Werkstattposition, sondern Ersatz für den Aufwand des Kunden. Wird auf Grundlage einer Abtretung direkt mit dem Haftpflichtversicherer des Unfallgegners abgerechnet, sollte schon bei der Fahrzeugannahme geklärt werden, ob der Kunde die Kostenpauschale selbst geltend macht oder ob das über den Anwalt läuft. Was niemand ausdrücklich fordert, fehlt leicht in der Regulierung.
In der Abrechnung des Versicherers lohnt ein Blick darauf, ob die Pauschale in voller Höhe gezahlt oder auf 20 Euro gekürzt wurde.
Die Pauschale gilt nur für die Unfallregulierung. Verlangt ein Kunde bei einer Reklamation oder im Gewährleistungsstreit pauschal 25 Euro „Unkosten“, steht ihm das ohne Nachweis nicht zu (BGH, Urt. v. 08.05.2012, Az. VI ZR 37/11). Tatsächlich angefallene Aufwendungen, etwa Fahrtkosten zur Nacherfüllung nach § 439 Abs. 2 BGB, sind zu ersetzen, wenn der Kunde sie konkret belegt.
Materieller Schaden, Mitverschulden, Nutzungsausfallentschädigung, Quotenvorrecht, Sachverständigenkosten, Verkehrsunfall