hello world!
hello world!

Grüne Karte

Informationen
31.08.2022

Um Verkehrsunfälle mit im Ausland versicherten Fahrzeugen in Deutschland besser abwickeln zu können, koordiniert das Deutsche Büro Grüne Karte e.V. die zuständigen Ansprechpartner der ausländischen Versicherer. Auf diese Weise müssen die Schreiben nicht aufwendig übersetzt und im Ausland zugestellt werden.

Das System Grüne Karte wurde 1949 auf der Grundlage der UNO-Empfehlung Nr. 5 (externer Link) geschaffen. Ziel war es, die Abwicklung von Verkehrsunfällen zwischen inländischen und ausländischen Fahrzeugen zu erleichtern.

Im Grüne-Karte-System werden Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall im Inland reguliert, an dem ein im Ausland zugelassenes Kraftfahrzeug beteiligt war.

Zweck des Systems ist – wie das OLG Frankfurt a. M. jüngst bestätigt hat – der Schutz von Verkehrsopfern, die nicht gezwungen sein sollen, wegen des Schadensfalls Schädiger oder Versicherer außerhalb des Landes in Anspruch zu nehmen, in dem sich der Unfall ereignete (OLG Frankfurt a. M., Urt. v. 29.04.2025, Az. 9 U 5/24).

Die nationalen Mitgliedsorganisationen sind im sogenannten Council of Bureaux zusammengeschlossen. Die Mitgliedschaft von Belarus und Russland ist seit dem 30.06.2023, die des Iran seit dem 01.01.2024 suspendiert. Die Liste der teilnehmenden Staaten ist dynamisch und sollte stets anhand der aktuellen Übersicht des Council of Bureaux überprüft werden.

Stichwort teilen bei
Zurück zur Übersicht

Ansprechpartner

Dr. Wolf-Henning Hammer

Dr. Wolf-Henning Hammer

Zum Profil
calendar-fullmagnifiercrossWordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner