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Abstandsmessverfahren

Informationen
31.08.2022

Abstandsmessverfahren VKS 3.0

Bei dem Verfahren handelt es sich um ein Messsystem das vornehmlich auf Autobahnbrücken eingesetzt wird. Für den Messbetrieb werden zwei Videokameras aufgebaut und mit den weiteren Komponenten des Messsystems im Einsatzfahrzeug verbunden werden. Mit der sogenannten Tatkamera werden durchgehend alle Fahrbewegungen auf einem fest vermessenen Straßenabschnitt mit auf der Fahrbahn aufgebrachten Fahrbahnmarkierungen – dem „Messfeld“ – gefilmt. Das Videobild wird mit der Einblendung eines Datums, der Uhrzeit und einem Einzelbildzähler versehen und anschließend zur nachträglichen Auswertung abgespeichert. Die Messeinheit erkennt dabei selbstständig Abstandsunterschreitungen und löst eine zweite Videokamera aus. Diese Kamera fertigt zu Beweiszwecken Bilder vom Fahrzeug/Fahrzeugkennzeichen und dem Fahrer.

Nach dem Messeinsatz wird jeder durch das System registrierte Verstoß von einem Messbeamten an einem PC ausgewertet. Dabei kommt eine speziell auf das Messsystem abgestimmte Auswertesoftware zum Einsatz und es werden sowohl die Geschwindigkeit als auch der Abstand zwischen „Täterfahrzeug“ und dem Vorausfahrenden ermittelt. Dies erfolgt, indem der Messbeamte das Tatvideo an zwei verschiedenen Stellen stoppt anhält und Auswertelinien vor die Vorderräder der betreffenden Fahrzeuge setzen. Anschließend berechnet die Software die Fahrzeuggeschwindigkeiten und den Abstand der Fahrzeuge.

Anhand der „Entwicklung“, der bei den beiden Messungen ermittelten Geschwindigkeits- und Abstandswerte, entscheidet der Auswertebeamte für jeden Fall, ob ein rechtswidriger Abstandsverstoß vorliegt, der verfolgt werden soll. Bejaht er dies werden die ermittelten Werte später Grundlage für das einzuleitende Ordnungswidrigkeitenverfahren.

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Ansprechpartner

Dr. Wolf-Henning Hammer

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