Wer haftet bei Unfällen während Touristenfahrten auf der Nordschleife?
...zum Abschluss der Bearbeitung überhaupt nicht feststeht, ob der Versicherer für den konkreten Schaden überhaupt eintrittspflichtig ist, weshalb auch kein Anlass besteht, eine Erklärung über seine Eintrittspflicht als Schuldanerkenntnis abzugeben...