Geschädigte dürfen den Restwert ihres Fahrzeugs auf dem regionalen Markt ermitteln!
Der Streit darüber, ob bei der Abwicklung wirtschaftlicher Totalschäden der regionale, der überregionale Markt oder gar etwaige Sondermärkte zu berücksichtigen seien, ist so alt wie die Schadenpraxis selbst. Die Rechtsprechung…