Die Zahl der Entscheidungen zum ‘Handyparagraphen’ wächst!
Das Verbot zur Nutzung elektronischer Geräte, die der Kommunikation, Information oder Organisation dienen (§ 23 Abs. 1 a StVO), erfasst nicht nur Mobiltelefone. Betroffen sind auch Taschenrechner, Barcodescanner, Laser-Entfernungsmesser, Notebooks,…