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Torge Rudek

Niederlassungsleiter

Rechtsanwalt

Über mich

Tätigkeitsschwerpunkte

  • Verkehrsrecht
  • Strafrecht
  • Ordnungswidrigkeitenrecht

Berufliche Vita

2013
Leiter der Kanzlei Voigt Rechtsanwalts GmbH, Niederlassung Bremen

seit 2007
Tätigkeit in eigener Rechtsanwaltskanzlei

2006
Zulassung als Rechtsanwalt                                                                                                                                                                                                                        Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Bremen und der Pontificia Universidad Católica de Chile

Fremdsprachen

  • Spanisch
  • Englisch

Mitgliedschaften

  • Deutscher Anwaltverein (DAV)
  • Landesarbeitskreis Christlich Demokratischer Juristen Bremen (LACDJ)
  • Deutsch Chilenischer Freundeskreis, Bonn

Magazinbeiträge von
Torge Rudek

21.08.2023

Wie schnell darf man auf Parkplätzen fahren?

Bei Parkplatzunfällen stehen regelmäßig zwei Fragen im Mittelpunk: Wer hat die Vorfahrt nicht beachtet und wer ist (möglicherweise) zu schnell gefahren?
Voigt hat geregelt.

Werkstätten aufgepasst! Vorsicht bei Diagnosefahrten!

Mit einem mobilen Diagnosegerät verbundene - Auslesegeräte fallen unter das in § 23 Abs. 1a StVO enthaltene Verbot der Benutzung eines „elektronischen Geräts, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist“, wenn es beim Führen eines Fahrzeugs aufgenommen oder gehalten wird!
Voigt hat geregelt.
09.12.2021

Im Zweifel sind Zeugen zu laden!

Das Amtsgericht Brake hatte einen Autofahrer wegen einer fahrlässigen Geschwindigkeitsüberschreitung zu einer Geldbuße von 200 € und einem einmonatigen Fahrverbot verurteilt. Der Betroffene hatte gegen dieses Urteil Rechtsbeschwerde zum OLG Oldenburg eingelegt. Diese wurde abgelehnt, soweit sie sich auf die Geschwindigkeit bezog. Hinsichtlich der Feststellung der Identität des Betroffenen, verwies das OLG die Angelegenheit an das Amtsgericht zurück.
Voigt hat geregelt.
15.07.2021

Nach der Ebbe kommt die Flut!

Wer über eine Teilkaskoversicherung verfügt, erhält in der Regel auch Ersatz, wenn das Fahrzeug einen überschwemmungsbedingten Schaden (z.B. einen Wasserschlag) erleidet. Wie sieht es aber aus, wenn das Fahrzeug an oder gar in einem Fluss steht, dessen Pegel unaufhaltsam steigt?
Voigt hat geregelt.

Stichwörter von
Torge Rudek

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