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Dr. Wolf-Henning Hammer

Rechtsanwalt
Dr. Wolf-Henning HammerDr. Wolf-Henning Hammer

Über mich

Berufliche Vita

2016
Eintritt in die Kanzlei Voigt Rechtsanwalts GmbH

2016
Abteilungsleiter Schaden, HU-K Komplex Öffentliche Sachversicherung Braunschweig

2014 bis 2016
Geschäftsführender Gesellschafter / Syndikusanwalt IASRE GmbH

2011 bis 2016
Mitglied im Programmausschuss des ZAK e.V.

2010 bis 2016
Alleingeschäftsführer / Syndikusanwalt Bundesverband Ausbeultechnik und Hagelinstandsetzung e.V.

2003 bis 2007
Leiter cartv Europa / Executive Vice President cartv international APE Ptacek Engineering GmbH

2006
Zertifikatsprogramm „Projektmanagement Fachmann/-fachfrau (GPM)“

2002 bis 2003
Aufbaustudiengang Betriebswirtschaftslehre, Fernuniversität Hagen

2001 bis 2003
Referent in der Abteilung Kraftfahrtversicherung / Syndikusanwalt, Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.

2000
Referent / Stellvertretender Geschäftsführer, Bund der Versicherten e.V.

1999 bis 2000
Wissenschaftlicher Assistent Lehrstuhl für Bürgerliches und Europäisches Recht an der Universität Rostock

2000 bis 2016
Tätigkeit in eigener Kanzlei

1999
Promotion an der Universität Hamburg, Fachbereich Rechtswissenschaft Thema der Dissertation: „Das Zurückhaltungsrecht gemäß Art. 71 CISG im Vergleich zu den Kaufgesetzen der nordischen Staaten unter Einbeziehung transportrechtlicher Aspekte“

2000
Zweites juristisches Staatsexamen

1987 bis 1993
Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Hamburg

Fremdsprachen

  • Englisch
  • Schwedisch
  • Portugiesisch

Magazinbeiträge von
Dr. Wolf-Henning Hammer

14.06.2024

Künftig mehr Busspuren und Tempo 30 Zonen?

Der Bundesrat hat am 14.06.2024 dem Zehnten Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes zugestimmt.
Voigt hat geregelt.
13.06.2024

Augen auf beim Schlüssel(ver)kauf!

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist ist nach wie vor aktuell!
Voigt hat geregelt.

Wartepflicht reloaded! LG Stuttgart: Geschädigte müssen nicht warten!

Wenn Versicherer im Schadenfall eine Restwertbörse einschalten, geht es nicht um die Interessen des Geschädigten, sondern um die Reduzierung der eigenen Aufwendungen.
Voigt hat geregelt.
06.06.2024

Was gilt für die Haftung bei Autounfällen?

Wer einen Schaden verursacht hat, der muss ihn auch wieder gutmachen. Das ist allgemein bekannt und steht in etwas anderen Worten auch in § 249 BGB, der gemeinhin als die „Magna Charta des Schadenersatzrechts“ bezeichnet werden kann. Dies gilt sowohl für Sach- als auch Personenschäden. Letztere bleiben hier aber außen vor.
Voigt hat geregelt.
28.05.2024

Gutachten müssen brauchbar sein!

...sonst gibt es kein Geld!
Voigt hat geregelt.
23.05.2024

Der regionale Markt entscheidet!  

Wenn Versicherer Restwertbörsen bei der Schadenabwicklung nutzen, sind vielfach auch Gebote ausländischer Händler im Spiel, die durchaus höher sein können, als die des regionalen Marktes.
Voigt hat geregelt.

Die Handwerkerausnahme im Lichte der neuen Maut ab 3,5t! – Was gilt? Teil 2

Die Wirkung der „Handwerkerklausel“ reicht weit über die Mautbefreiung hinaus. Zwar haben auch Handwerker den ordnungsgemäßen Zustand von Fahrzeug und Ladung sicherzustellen und im Zweifel auch eine Abfahrtskontrolle durchführen.
Voigt hat geregelt.
17.05.2024

Die Handwerkerausnahme im Lichte der neuen Maut ab 3,5t! – Was gilt? Teil 1

Ab dem 01.07.2024 werden auch Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse (tzGm) von mehr als 3,5 und weniger als 7,5 Tonnen (t) mautpflichtig sein. Bei Fahrzeugkombinationen ist entscheidend, ob die zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs oberhalb von 3,5 t liegt.
Voigt hat geregelt.
15.05.2024

Privilegiert oder nicht? Was gilt beim Sonntagsfahrverbot?

LKWs müssen fahren und Güter transportieren, wenn sie Geld verdienen sollen. Genau dies dürfen sie aber an Sonn- und Feiertagen nicht, außer es handelt sich um eine privilegierte Beförderung!
Voigt hat geregelt.
07.05.2024

Wer auffährt hat Schuld! Stimmt das?

Die Regeln des Anscheinsbeweises und die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der Instanzgerichte sind eindeutig. Doch der Anscheinsbeweis greift nicht immer! Denn ein Auffahrunfall reicht als Grundlage eines Anscheinsbeweises insbesondere dann nicht aus, wenn weitere Umstände des Unfallgeschehens bekannt sind, die - wie etwa ein vor dem Auffahren durchgeführter Spurwechsel des vorausfahrenden Fahrzeugs - als Besonderheit gegen die in solchen Fallkonstellationen gegebene Typizität sprechen.
Voigt hat geregelt.
25.04.2024

Mietwagen und Tankinhalt bei Rückgabe – was gilt?

Bei der Rückgabe von Mietwagen kommt es immer wieder zu Streitigkeiten. Der zurückgebende Mieter behauptet, er habe den Tank vor der Rückgabe ordnungsgemäß befüllt, aber laut Vermieter war dies gerade nicht der Fall.
Voigt hat geregelt.
17.04.2024

Haftung beim Abbiegeunfall eines Lang-LKW!

Hat der Fahrer eines LKW keine ausreichende Sicht, muss er sich im Zweifel einweisen lassen!
Voigt hat geregelt.
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