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Christoph Reuter

Rechtsanwalt

Niederlassungsleiter

Über mich

Tätigkeitsschwerpunkte

  • Verkehrsrecht
  • Zivilrecht

Berufliche Vita

seit 2011
Leiter der Kanzlei Voigt Rechtsanwalts GmbH, Niederlassung Köln

2006 bis 2010
Referent für Rechtskunde an allgemeinbildenden Schulen im Auftrag des Landgerichts Bonn

2004 bis 2011
angestellter Rechtsanwalt beim ADAC Nordrhein e.V., Fachbereich Verbraucherschutz und Recht

2004 bis 2011
selbständiger Rechtsanwalt mit den Schwerpunkten Verkehrs- und Mietrecht

2004
zweites juristisches Staatsexamen, seitdem zugelassen als Rechtsanwalt bei der Rechtsanwaltskammer Köln

 

Weitere Informationen

  • Verkehrsrechts-Experte in der Fernsehsendung “WDR Verbraucherzeit”
  • Referententätigkeit im Verein Recht-Verständlich! e.V.

Mitgliedschaften

  • Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV
  • Recht-Verständlich! e.V.

Magazinbeiträge von
Christoph Reuter

06.12.2024

Alle Jahre wieder: Der Transport des Weihnachtsbaums…

Vielerorts schießen die Verkaufsstände für Weihnachtsbäume wieder aus dem Boden und das Weihnachtsbaum-Shopping hat begonnen. Dabei stellt sich jedes Jahr aufs Neue die Frage, was beim Transport zu beachten ist.
Voigt hat geregelt.
15.11.2024

Sie stehen am Straßenrand und warten auf Kunden!

Die Rede ist von E-Scootern, die einfach per App freigeschaltet und genutzt werden können und bei denen Unwissenheit oder Gleichgültigkeit der Fahrerinnen und Fahrer immer wieder für Diskussionsstoff sorgen!
Voigt hat geregelt.

Kleinvieh macht auch Mist – Kosten für Kleinteile sind zu erstatten!

Wenn Rechnungsprüfer kürzen, ist die Kleinteilpauschale ein besonders beliebtes Ziel.
Voigt hat geregelt.

Was gilt bei der Beschädigung von Oldtimern?

Sonnenschein und trockenes Wetter sind ideale Bedingungen für Oldtimer-Liebhaber und die Zeit der Ausfahrten. Doch leider geht nicht immer alles glatt und zum Ärger über den Blechschaden kommt immer wieder auch der mit dem Versicherer, der für die Beseitigung des Schadens aufkommen muss.
Voigt hat geregelt.

Wer haftet für Schäden wegen eines Staus?

Nach Verkehrsunfällen auf Autobahnen sind kilometerlange Staus an der Tagesordnung. Je nach Verkehrsaufkommen stehen dann bis zu mehrere tausend Menschen und wichtige Güter auf unbestimmte Zeit im Stau. Die Folge: Just-in-time-Lieferungen erreichen verspätet ihr Ziel, Reisende verpassen ihren Flug oder Geschäftsleute einen wichtigen Termin.
Voigt hat geregelt.
29.01.2024

Überführungskosten – was gilt?

Überführungskosten sind als Kosten des Transports eines Neufahrzeugs vom Hersteller zum Händler bekannt. Ein Fall für die Gerichte werden sie, wenn sie in einer Verkaufsanzeige nicht ordnungsgemäß ausgewiesen worden sind.
Voigt hat geregelt.

Die Inspektionen wurden stets in Markenwerkstätten durchgeführt. Der Versicherer will trotzdem verweisen!

Ein jetzt veröffentlichter Hinweisbeschluss des LG Trier stärkt die Rechte der Geschädigten nach einem Verkehrsunfall!
Voigt hat geregelt.

Auch Kinderbücher können gefährlich werden!

… oder warum das Armaturenbrett kein sicherer Ablageort ist!
Voigt hat geregelt.
24.07.2023

Haben Versicherer (k)ein Recht auf Nachbesichtigung?

Grundsätzlich müssen Unfallgeschädigte ihr Fahrzeug nicht dem Gutachter des Versicherers vorführen. Vielmehr haben sie das Recht auf einen Sachverständigen ihrer Wahl.
Voigt hat geregelt.

Die Restwertreihe reißt nicht ab…

Die Grundsätze der Rechtsprechung des BGH zur Einschaltung von Restwertbörsen sind - zumindest für private Geschädigte - seit Jahren unverändert. Unverändert ist auch, dass Versicherer die Rechtsprechung des BGH missachten und immer wieder vor Gericht scheitern.
Voigt hat geregelt.

Lackschaden als Vorschaden?

Es ist nicht ungewöhnlich, wenn ein Sachverständiger bei der Begutachtung eines Unfallfahrzeugs eine erhöhte Lackschichtdicke feststellt. Ebensowenig ist es abwegig, wenn der eintrittspflichtige Versicherer dann einen Vorschaden vermutet und dem Geschädigten das Verschweigen eines Vorschadens vorwirft.
Voigt hat geregelt.
26.04.2023

Geschädigte müssen nicht warten!

Erleidet ein Fahrzeug bei einem Unfall einen Totalschaden, versuchen Versicherer ihre schadenbezogenen Aufwendungen u.a. dadurch zu reduzieren, dass sie das Fahrzeug in Restwertbörsen annoncieren. Dabei erwecken sie gerne den Eindruck, der Geschädigte müsse – bevor er das Fahrzeug selber verkauft - das Angebot des Versicherers abwarten oder diesen zumindest über seine Verkaufsabsicht informieren, damit er seinerseits ein Restwertangebot unterbreiten kann.
Voigt hat geregelt.

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Christoph Reuter

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