Der Begriff des Vorschadens ist sowohl für das Kauf- als auch für das Schadensrecht von Bedeutung und eine unbedachte Herangehensweise kann ernsthafte Probleme nach sich ziehen.
Im Kaufrecht sind Vorschäden immer wieder dann von Interesse, wenn es z.B. beim Kauf eines Gebrauchtwagens um Haftungsausschlüsse gemäß § 444 BGB geht und der Verkäufer erklärt, keine Garantie für die Unfallfreiheit des verkauften Fahrzeugs übernehmen zu wollen. Im Schadensersatzrecht mindern Vorschäden regelmäßig den Ersatzanspruch des Geschädigten. Aber was ist überhaupt ein relevanter Vorschaden und was ist, wenn ein Unfall Schäden verursacht, die mit dem Vorschaden kompatibel sind?