Derzeit sind wieder vermehrt Gespanne mit Booten und Sportgeräten unterwegs, deren Anhänger grüne Kennzeichen tragen. Da aber nicht durchgängig bekannt ist, was es damit auf sich hat und auch bei manchem Halter Unsicherheiten über den zulässigen Verwendungszweck bestehen, lohnt sich ein Blick auf dieses Thema. Denn wer z.B. einen Pferdeanhänger mit grüner Plakette für Umzugszwecke “missbraucht”, kann sich Probleme einhandeln, die teurer sind als ein Mietanhänger.
Grundsätzlich und unabhängig von der Bauart, kann jeder Anhänger ein grünes Kennzeichen erhalten. Entscheidend ist die Schlüsselung des Anhängers in dem Verzeichnis zur Systematisierung von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern
, das beim Kraftfahrtbundesamt geführt wird.
Was dies bedeutet, sei anhand zweier baugleicher, identisch eingesetzter Bootsanhänger erläutert, bei denen nur die Schlüsselnummern voneinander abweichen.
In den Papieren des ersten Anhängers stehen in Feld J die Ziffern 62,63 oder 68. In Feld (4) ist es 1800 und in der ersten Zeile steht ANH, SANH oder SDAH BOOTSTRANSPORTER. Dieser Anhänger kann nur normal und mit schwarzen Kennzeichen zugelassen werden.
Die Abkürzungen ANH, SABH und SAH bezeichnen den Typ des Anhängers. ANH steht für GEWÖHNLICHER ANHÄNGER
, SANH für SATTELANHÄNGER und SDAH für STARRDEICHSELANHÄNGER.
In den Papieren des zweiten Anhängers lauten die Ziffern in Feld in Feld J 83, 84 oder 85, in Feld (4) 0100 oder 0200. Zudem steht in der ersten Zeile, nach der Bezeichnung des Anhängertyps, F.SPORTGERAETE
bzw. F.TIERE Z.SPORTZW
. Dieser Anhänger ist, als Spezialanhänger nach § 3 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe e) FZV
zur Beförderung von Sportgeräten oder Tieren für Sportzwecke für das grüne Kennzeichen geeignet.
Wer einen Anhänger z.B. für den Transport von Sportgeräten oder Sporttieren kaufen möchte, sollte daher nicht nur auf die Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck, sondern auch auf die Schlüsselnummer achten. Eine Umschlüsselung ist zwar grundsätzlich möglich, aber mit vermeidbarem Aufwand und Kosten verbunden.
Wenn der Anhänger mit einem grünen Kennzeichen zugelassen worden ist, ist er zwar von der Steuerpflicht befreit (§ 3 Kraftfahrzeugsteuergesetz). Die zulässige Verwendung ist aber zwingend vorgegeben und Verstöße gegen den Verwendungszweck werden als Steuerhinterziehung verfolgt. Die Zweckentfremdung eines Pferdehängers (z.B. für Umzugszwecke) kann daher schnell mehr kosten als ein Mietanhänger. Aber es gibt auch Grenzfälle. Nach dem Wortlaut des Gesetzes, darf der Anhänger nur ausschließlich
im Rahmen des eingetragenen Zwecks verwendet werden. Bei enger Betrachtung bedeutet dies, dass auf dem Bootsanhänger ausschließlich das – bestenfalls mit notwendiger Ausrüstung beladene – Boot transportiert werden darf.
Die berühmte Bierkiste kann hier bereits zum Verhängnis werden. Neben Art und Menge des Ladeguts spielt aber auch das Ermessen des kontrollierenden Beamten eine entscheidende Rolle. Wie er dieses ausübt, dürfte maßgeblich davon beeinflusst werden, ob die mitgeführten Gegenstände mit der Nutzung des Bootes als Sportgerät vereinbar sind oder nicht. Wo der Beamte bei Campingausrüstung noch ein Auge zudrücken kann, ist dies bei Umzugsgut in der Regel ausgeschlossen.
Unabhängig von den steuerrechtlichen Aspekten, kann aber auch anderweitig Ungemach drohen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Ladung nicht hinreichend gesichert oder der Trailer verkehrsunsicher ist.
So sollten z.B. Spanngurte nicht ablegereif, sondern derart beschaffen und in hinreichender Zahl verwendet worden sein, dass sie selbst bei einer scharfen Bremsung nicht reißen.
Bildnachweis: Polizeiinspektion Hildesheim
Wenn etwas im Boot transportiert wird, muss es – wie im Wohnwagen oder Wohnmobil – so geschehen, dass die Sicherheit nicht beeinträchtigt ist. Für Anhängelasten und die zulässige Höchstgeschwindigkeit gelten dieselben Bestimmungen, wie für normale Anhänger auch.
Ein Vorfall, bei dem sich ein Rad an einem Bootsanhänger löste, zeigt, dass Bootsanhänger, vielleicht weil sie die meiste Zeit ihres Lebens geparkt sind, nicht immer die Aufmerksamkeit erhalten, die für einen sicheren Betrieb im Straßenverkehr erforderlich ist. Wie sich herausstellte, war nicht nur die Radbefestigung mangelhaft, sondern auch die Hauptuntersuchung abgelaufen.
Bildnachweis: Landeswasserschutzpolizeiamt Mecklenburg-Vorpommern
Zudem waren das Boot unzureichend auf dem Trailer gesichert und der Propeller zum Transport nicht abgedeckt. Der Fahrer des Gespanns muss nun mit einem ein Punkt in Flensburg und einem Bußgeld rechnen.
Wer einen Anhänger mit grünem Kennzeichen besitzt, sollte nicht nur die verkehrs-, sondern auch die zulassungsrechtlichen Besonderheiten beachten. Es lohnt sich nicht, ein Bußgeld oder gar ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung zu riskieren, nur um z.B. die kosten für einen Mietanhänger Umzug zu sparen. Die Vorschriften zu Ladungssicherung und zur technischen Sicherheit sind in jedem Fall zu beachten. Darüber hinaus sollte auch bei kleineren Anhängern, insbesondere nach längerer Standzeit, eine Abfahrtkontrolle durchgeführt werden. Neben der Kontrolle der Beleuchtung und ggf. der Bremsen sollte diese auch den Luftdruck und den Zustand der Reifen sowie den sicheren und festen Sitz der Räder umfassen.
Wenn Sie all dies beachtet haben, es aber dennoch zu Problemen kommen sollte, kontaktieren Sie uns!
Voigt regelt!
Bildnachweis: Antranias / Pixabay