Gemäß Ziffer A.2.2.1.3 der Musterbedingungen des GDV, an denen sich viele Versicherungsunternehmen orientieren, sind derartige Schäden durch die Teilkaskoversicherung gedeckt. Dies gilt zumindest dann, wenn sie auf die die unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung auf das Fahrzeug
zurückzuführen sind.Als Sturm gilt eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8. Eingeschlossen sind Schäden, die dadurch verursacht werden, dass durch diese Naturgewalten Gegenstände auf oder gegen das Fahrzeug geworfen werden. Ausgeschlossen sind Schäden, die auf ein durch diese Naturgewalten veranlasstes Verhalten des Fahrers zurückzuführen sind.
Der Schaden muss in einem direkten Zusammenhang mit dem Sturm stehen. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn ein abgebrochener Ast unmittelbar auf ein darunter geparktes Auto fällt und sich nicht erst nach Stunden, weil er sich zunächst im Baum verfangen hatte.
Wird ein Fahrzeug vom Wind aus der Spur gedrückt oder umgeworfen, ist entscheidend, ob die Ursache als Gewalt einzustufen ist vorliegt oder ob der Unfall dem Betrieb des Fahrzeugs zugerechnet werden kann. Zudem kommt es darauf an, ob das der Fahrer bei einer Sturmböe gegenlenkt und danach die Kontrolle über sein Fahrzeug verliert oder ob das Fahrzeug.
Es ist schon ärgerlich genug, dass Stürme und Unwetter sich jedes Jahr wiederholen. Bei unseren Artikeln möchten wir dies tunlichst vermeiden. Wir haben deshalb folgend eine Auswahl unserer Veröffentlichungen zu Thema "Unwetter" zusammengestellt. Selbstverständlich bleiben wir am Ball und unsere Tipps und Hinweise werden fortlaufend aktualisiert.
Bildnachweis: Pixabay/JFMU
Erstmals veröffentlicht am 05.05.2021