Urteil des AG Regensburg vom 21.07.2022, Az. 9 C 56/22
Das AG Regensburg hatte sich genau mit dieser Frage zu befassen, nachdem die Schleppöse bei dem gezogenen Fahrzeug abgerissen und gegen das ziehende Fahrzeug geschleudert war. In dem Verfahren konnte zwar weder die technische Ursache für den Abriss geklärt noch ein Fehlverhalten eines der beteiligten Fahrer ermittelt werden. Gerade deshalb ist das Urteil aber lesenswert.
Das Gericht sah die Unabwendbarkeit bei dem Fahrer des ziehenden Fahrzeugs als gegeben an und verurteilte den Halter / Versicherer des abgeschleppten Fahrzeugs auf Zahlung des geltend gemachten Schadensersatzes.
Zugegeben, der Sachverhalt ist nicht alltäglich. Alltäglich ist aber, dass selbst unkomplizierte Situationen schnell aus dem Ruder laufen und derart problematisch werden können, dass sie Ende sogar einer gerichtlichen Klärung bedürfen.
Damit Sie im Falles eines Falles gut beraten sind und bei der Abwicklung eines Schadens nicht über den Tisch gezogen werden, sprechen Sie mit uns!
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