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Achtung beim Abschleppen!

Urteil des AG Regensburg vom 21.07.2022, Az. 9 C 56/22

Wer mit seinem Fahrzeug liegengeblieben ist und lange auf den Abschleppdienst warten muss, freut sich, wenn ein anderer Verkehrsteilnehmer ihm Hilfe anbietet und ihn "an den Haken" nimmt. In der Regel geht auch alles gut und man geht freundschaftlich auseinander. Wie verhält es sich aber, wenn es beim Abschleppvorgang zu einem Schaden kommt?
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05.07.2023
ca. 1 Minute

Das AG Regensburg hatte sich genau mit dieser Frage zu befassen, nachdem die Schleppöse bei dem gezogenen Fahrzeug abgerissen und gegen das ziehende Fahrzeug geschleudert war. In dem Verfahren konnte zwar weder die technische Ursache für den Abriss geklärt noch ein Fehlverhalten eines der beteiligten Fahrer ermittelt werden. Gerade deshalb ist das Urteil aber lesenswert.

Die Feststellungen des Gerichts

  • Bei einem Abschleppvorgang können erhebliche Schäden drohen. Es handelt sich daher nicht zwingend um ein bloßes Gefälligkeitsverhältnis.
  • Lässt sich die Ursache für die Schadensentstehung nicht eindeutig zuordnen, sind die Verursachungs- und Verschuldensbeiträge gegeneinander abzuwägen (§ 17 II StVG).
  • Einzelfallbezogen sind dabei nur solche Umstände zu berücksichtigen, die feststehen oder bewiesen sind.
  • Fehlen derartige Umstände, z.B. ein zu heftiges Anfahren des ziehenden oder starken Abbremsens des gezogenen Fahrzeugs, entscheidet die Betriebsgefahr.
  • Ausschlaggebend für die Haftung ist dabei, ob das Ereignis für einen der beteiligten Fahrer unabwendbar war.

Das Gericht sah die Unabwendbarkeit bei dem Fahrer des ziehenden Fahrzeugs als gegeben an und verurteilte den Halter / Versicherer des abgeschleppten Fahrzeugs auf Zahlung des geltend gemachten Schadensersatzes.

Fazit

Zugegeben, der Sachverhalt ist nicht alltäglich. Alltäglich ist aber, dass selbst unkomplizierte Situationen schnell aus dem Ruder laufen und derart problematisch werden können, dass sie Ende sogar einer gerichtlichen Klärung bedürfen.

Damit Sie im Falles eines Falles gut beraten sind und bei der Abwicklung eines Schadens nicht über den Tisch gezogen werden, sprechen Sie mit uns!

Wir regeln das für Sie!

Bildnachweis: 3005398 / Pixabay

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