Reparaturkosten gibt´s auch oberhalb des Wiederbeschaffungswerts!
In einem Sachverhalt, über den am Ende das Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken zu entscheiden hatte, ging es um die Erstattungsfähigkeit von Reparaturkosten, die oberhalb des Wiederbeschaffungswertes eines unfallbeschädigten Fahrzeugs lagen.