Das Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft (HIS) ist eine vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) initiierte Auskunftei, die sämtliche Versicherungssparten (mit Ausnahme der privaten Krankenversicherung) umfasst, die Daten jedoch nach Sparten getrennt speichert.
Die HIS–Datei wird häufig auch als „Schufa der Versicherungswirtschaft“ bezeichnet. Das System wurde am 01.04.2011 in Betrieb genommen und löste die Uniwagnis-Datei ab. Grundlegende Intention des HIS ist es, die Versicherer bei der Aufklärung von Schadenfällen zu unterstützen, bei denen ein Manipulationsverdacht besteht, um so Versicherungsbetrug vorzubeugen. Im Kfz-Schadenbereich dient die Datei z.B. dazu, Mehrfachreparaturen an ein und demselben Fahrzeug und Mehrfachabrechnungen ein und desselben Schadens zu vermeiden.
Versicherer melden auffällige und dubiose Schadenfälle.
Meldekriterien sind atypische Schadenhäufigkeiten, besondere Schadenfolgen, erschwerte Risiken und Auffälligkeiten im Schaden-/Leistungsfall. Zu den besonderen Schadenfolgen zählt zum Beispiel fiktive Abrechnung eines hohen Fahrzeugschadens.
Wer wissen möchte, welche Daten in der HIS-Datei gespeichert sind, hat gegenüber der Betreiberfirma ein Recht auf kostenlose Auskunft (Art. 15 DSGVO).
Entsprechende Formulare sind auf der Webseite der informa HIS GmbH abrufbar.
Wann können Daten dem HIS-System gemeldet und wann müssen sie gelöscht werden?
Dem AG München zufolge (Urt. v. 26.07.2023, Az. 322 C 3109/23(2)), war der Kaskos Versicherer bei einer fiktiven Abrechnung eines Fahrzeugschadens, der über 1.500,00 EUR lag, berechtigt, die Vornahme einer fiktiven Abrechnung als Meldegrund, die Höhe des entstandenen Schadens und die Fahrzeugidentifikationsnummer des betroffenen Kfz an das HIS-Informationssystem zu melden.
Auch im Falle einer lediglich (pauschal) behaupteten Schadensbehebung besteht bei einem verbleibenden Minderwert ein überwiegendes Interesse an dieser Meldung, so dass keine Löschung nach Art. 17 DSGVO vorzunehmen ist.
Das Gericht hat ein Interesse auch bei einer sach- und fachgerechten bei einer Güterabwägung nach Art. 6 DS-GVO ein fortbestehendes Interesse des Versicherers an der Meldung bejaht.
“Denn auch bei einer fachgerechten und umfassenden Reparatur bleibt der Umstand erhalten, dass das Fahrzeug in der Vergangenheit einen nicht unerheblichen Schaden erlitten hatte, was im Verkaufsfall eine aufklärungspflichtige Information darstellt und in der Regel zu einem dauerhaft verbleibenden Minderwert des Fahrzeugs führt, insbesondere wenn keine konkreten Nachweise über eine Reparatur vorliegen. Um eine solche Bewertung vornehmen zu können, ist ein fortbestehendes Interesse an der Speicherung der Daten im HIS – unabhängig von der Qualität der durchgeführten Reparatur – zu bejahen (Anschluss an AG Düsseldorf (Urt. v. 23.02.2023, Az. 40 C 223/22) das einen Anspruch auf Löschung von Daten aus der HIS-Datei für den Fall verneint hat, dass unklar bleibt, mit welchen konkreten Reparaturmaßnahmen und in welchem Umfang ein Vorschaden tatsächlich beseitigt worden sein soll. S.a. LG Schweinfurt Urteil vom 12.4.2021 – 23 O 809/20).
Das AG Düsseldorf (Urt. v. 23.02.2023, Az. 40 C 223/22) hat einen Anspruch auf Löschung von Daten aus der HIS-Datei für den Fall verneint, dass unklar bleibt, mit welchen konkreten Reparaturmaßnahmen und in welchem Umfang ein Vorschaden tatsächlich beseitigt worden sein soll.
Übrigens
Das Recht auf Auskunft besteht auch gegenüber dem Versicherer.
Einem Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg zufolge, kann ein Betroffener einen Auskunftsanspruch über die erhobenen personenbezogenen Daten haben, wenn ein Versicherer im Rahmen der Anspruchsprüfung eine Detektei mit der Observation des Anspruchstellers beauftragt und dabei personenbezogene Daten erhoben werden. (Urt. v. 09.04.2024, Az. 13 U 48/23)