Allgemeine Haftpflichtversicherung
Die Haftpflichtversicherung ist eine bedeutende Form der sogenannten Passivenversicherung. Sie ist in den §§ 100 -124 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) geregelt. Der Versicherer ist gemäß seines Leistungsversprechens verpflichtet, die versicherte Person von berechtigten Schadensersatzansprüchen frei zu stellen und unberechtigte Ansprüche abzuwehren. Wenn also eine versicherte Person etwas zerstört hat, muss der Haftpflichtversicherer den Schaden ersetzen.
Trifft der Vorwurf nicht zu, hat der Versicherer dafür zu sorgen, dass der Versicherte nicht zahlen muss. In den Allgemeinen Haftpflicht Bedingungen (AHB) ist daher geregelt, dass der Versicherer die außergerichtlichen Verhandlungen und einen möglichen Gerichtsprozess auf seine Kosten im Namen der versicherten Person führt.
Kfz-Haftpflichtversicherung
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung, die besonderen Regeln unterliegt. So existiert z.B. ein Direktanspruch. Dieser führt dazu, dass der Haftpflichtversicherer direkt verklagt werden kann oder einen Dritten auch dann entschädigen muss, wenn er aufgrund eines Fehlverhaltens seines Versicherungsnehmers, diesem gegenüber eigentlich leistungsfrei ist. Der der Schadensersatz auch dann vollständig zu zahlen, wenn der Schaden grob fahrlässig verursacht worden ist (siehe § 103 VVG).