Der „Garagen-Tarif“ wird in der Kasko-Versicherung gewährt, wenn das versicherte Fahrzeug nachts in einer abschließbaren Einzel- oder Doppelgarage abgestellt wird. Der vergünstigte Tarif trägt dem verringerten Diebstahlrisiko Rechnung.
Wird das Fahrzeug nachts gestohlen, während es pflichtwidrig außerhalb der Garage abgestellt ist, berechtigt die – aus der Obliegenheitsverletzung erwachsene – Gefahrerhöhung den Kaskoversicherer regelmäßig zur Kürzung der Ersatzleistung.