hello world!
hello world!

Sonderrechte

Informationen
27.08.2024
Kategorien

Grundsätzlich müssen sich alle Verkehrsteilnehmer an die Regeln der Straßenverkehrsordnung halten. Allerdings gibt es auch gesetzlich geregelte Ausnahmen. In bestimmten Konstellationen werden bestimmten Fahrzeuggruppen sogenannte Sonderrechte zugesprochen. Diese finden sich in § 35 StVO wieder.

 

Bekanntermaßen genießen Fahrzeuge der Bundeswehr, der Bundespolizei, der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes, der Polizei und des Zolls diese Sonderrechte genießen – vorausgesetzt sie sind im Einsatz. Dies wird meistens durch Blaulicht ( § 38 Absatz 1 und 2 StVO) – in bestimmten Fällen begleitet vom Martinshorn (§ 38 Absatz 1 StVO) – kenntlich gemacht.

 

Fahrzeuge des Rettungsdienstes sind gemäß § 35 Abs. 5a StVO sogar von den Vorschriften der StVO – also auch von der Regelung über die zu beachtende Höchstgeschwindigkeit in § 3 Abs. 3 StVO – befreit, soweit höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden. Gemäß § 35 Abs. 8 StVO dürfen Sonderrechte allerdings nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden, wobei darlegungs- und beweisbelastet für das Eingreifen der Sonderrechte der Halter des Einsatzfahrzeuges des Rettungsdienstes ist . Dabei sind umso höhere Anforderungen an die Sorgfalt des Sonderrechtsfahrers zu stellen, je mehr er von den Verkehrsregeln abweicht (vgl. OLG Brandenburg, Urt. v. 18.01.2024, Az. 12 U 116/22)

 

Weniger bekannt ist dagegen, dass auch „Fahrzeuge, die dem Bau, der Unterhaltung oder Reinigung der Straßen und Anlagen im Straßenraum oder der Müllabfuhr dienen“ Sonderrechte genießen. Voraussetzung ist hier, dass sie durch weiß-rot-weiße Warneinrichtungen gekennzeichnet sind. Die ihnen eingeräumten Sonderrechte sind jedoch nicht so umfassend, wie sie es bei beispielsweise Polizeifahrzeugen sind. Vielmehr dürfen sie auf jeder Straßenseite und in jede Fahrtrichtung fahren und halten, wenn es für ihre Arbeit erforderlich ist. Wenn das Fahrzeug nur langsam fährt oder eine Gefahr darstellt, weil es beispielsweise entgegen der Fahrtrichtung fährt, wird dabei häufig ein gelbes Blinklicht verwendet (§ 38 Absatz 3 StVO).

Stichwort teilen bei
Zurück zur Übersicht

Ansprechpartner

calendar-fullmagnifiercross WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner