Polizeiflucht definiert den Vorgang, sich dem Zugriff der Polizei durch Flucht entziehen zu wollen. Dies geht oftmals mit hoher Geschwindigkeit und einer Missachtung der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften einher.
Die Polizeiflucht verwirklich daher regelmäßig sowohl den Tatbestand der fahrlässigen Straßenverkehrsgefährdung gemäß § 315c StGB (vgl. BGH, Beschl. v. 06.07.2021, Az. 4 StR 146/21) als auch denjenigen des Kraftfahrzeugrennens im Straßenverkehr (BGH, Urt. v. 24.06.2021, Az. 4 StR 79/20; Beschl. v. 29.04.2021, Az. 4 StR 165/20).