Schleppen im Sinne von § 33 Abs. 1 StVZO bezeichnet das Ziehen eines betriebsfähigen Kraftfahrzeugs als Anhänger. IFr das Schleppen eine Genehmigung erforderlich. Wiegt das geschleppte Fahrzeug mehr als 750 kg, ist zudem eine Fahrerlaubnis der Klasse BE erforderlich.