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Punkteabfrage

Informationen
26.05.2026
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Wer wissen möchte, ob und wie viele Punkte er im Fahreignungsregister (FAER) – umgangssprachlich auch als „Verkehrssünderkartei” bezeichnet – hat und welche Eintragungen dort gespeichert sind, kann dies beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) unkompliziert und kostenfrei in Erfahrung bringen.

Was ist das Fahreignungsregister (FAER)?

Das Fahreignungsregister wird vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg geführt. Das FAER wird vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg geführt. Es erfasst rechtskräftige Entscheidungen über Verkehrsordnungswidrigkeiten und Straftaten, die für die Fahreignung relevant sind.

  • Ordnungswidrigkeiten (z. B. schwere Geschwindigkeitsverstöße, Rotlichtverstöße): 1 Punkt
  • Straftaten (z. B. Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, Nötigung im Straßenverkehr): 2 Punkte

Nicht jeder Verstoß wird eingetragen – Bagatellverstöße wie einfaches Falschparken führen zu keinem Punkteeintrag.

Das Punktsystem ist wie folgt ausgestaltet:

  • Ordnungswidrigkeiten ohne Regelfahrverbot: 1 Punkt
  • Ordnungswidrigkeiten mit Regelfahrverbot und Straftaten ohne Entziehung der Fahrerlaubnis: 2 Punkte
  • Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis: 3 Punkte
    Die aktuelle Gesetzeslage sieht für die meisten Fälle 1 oder 2 Punkte vor; 3 Punkte werden nur bei Entziehung der Fahrerlaubnis vergeben 

Was sind die Folgen von Punkten in Flensburg?

Je nach Punktestand drohen unterschiedliche Konsequenzen:

PunktestandMaßnahme
1–3 PunkteVormerkung, keine behördliche Maßnahme
4–5 PunkteErmahnung, Hinweis auf freiwilliges Fahreignungsseminar. Die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar kann bei einem Punktestand von 1–5 Punkten einmal in fünf Jahren einen Punktabzug bewirken.
6–7 PunkteVerwarnung; Hinweis auf Möglichkeit eines Fahreignungsseminars.
8 Punkte oder mehrEntzug der Fahrerlaubnis

Tilgungsfristen: Wie lange bleiben Punkte gespeichert?

Die Tilgungsfristen richten sich nach der Schwere des Verstoßes:

  • Ordnungswidrigkeiten mit 1 Punkt: 2 Jahre und 6 Monate
  • Ordnungswidrigkeiten mit 2 Punkten und Straftaten ohne Entziehung: 5 Jahre
  • Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis (3 Punkte): 10 Jahre
    Die Tilgungsfrist beginnt mit Rechtskraft der Entscheidung. Nach Tilgung besteht eine einjährige Überliegefrist, in der die Eintragung nicht mehr verwertet werden darf, aber noch für bestimmte behördliche Maßnahmen genutzt werden kann

Ablaufhemmung:

Seit 2014 gibt es keine Ablaufhemmung mehr. Dies bedeutet, jeder Eintrag wird unabhängig von anderen Eintragungen getilgt.

Wie funktioniert die Punkteabfrage?

Jeder Fahrerlaubnisinhaber hat das Recht, kostenlos Auskunft über seine Einträge im FAER zu verlangen (§ 30 Abs. 8 StVG). Die Abfrage ist auf zwei Wegen möglich:

Online: Über die Online-Registerauskunft des KBA – hierfür wird eine eID (Online-Ausweis-Funktion) benötigt.

Postalisch: Per Antrag über das offizielle Antragsformular des KBA. Das ausgefüllte Formular ist zusammen mit einer Kopie des Personalausweises an das KBA in Flensburg zu senden.

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Ansprechpartner

Dr. Wolf-Henning Hammer

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