Wer wissen möchte, ob und wie viele Punkte er im Fahreignungsregister (FAER) – umgangssprachlich auch als „Verkehrssünderkartei” bezeichnet – hat und welche Eintragungen dort gespeichert sind, kann dies beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) unkompliziert und kostenfrei in Erfahrung bringen.
Das Fahreignungsregister wird vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg geführt. Das FAER wird vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg geführt. Es erfasst rechtskräftige Entscheidungen über Verkehrsordnungswidrigkeiten und Straftaten, die für die Fahreignung relevant sind.
Nicht jeder Verstoß wird eingetragen – Bagatellverstöße wie einfaches Falschparken führen zu keinem Punkteeintrag.
Das Punktsystem ist wie folgt ausgestaltet:
Je nach Punktestand drohen unterschiedliche Konsequenzen:
| Punktestand | Maßnahme |
|---|---|
| 1–3 Punkte | Vormerkung, keine behördliche Maßnahme |
| 4–5 Punkte | Ermahnung, Hinweis auf freiwilliges Fahreignungsseminar. Die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar kann bei einem Punktestand von 1–5 Punkten einmal in fünf Jahren einen Punktabzug bewirken. |
| 6–7 Punkte | Verwarnung; Hinweis auf Möglichkeit eines Fahreignungsseminars. |
| 8 Punkte oder mehr | Entzug der Fahrerlaubnis |
Die Tilgungsfristen richten sich nach der Schwere des Verstoßes:
Ablaufhemmung:
Seit 2014 gibt es keine Ablaufhemmung mehr. Dies bedeutet, jeder Eintrag wird unabhängig von anderen Eintragungen getilgt.
Jeder Fahrerlaubnisinhaber hat das Recht, kostenlos Auskunft über seine Einträge im FAER zu verlangen (§ 30 Abs. 8 StVG). Die Abfrage ist auf zwei Wegen möglich:
Online: Über die Online-Registerauskunft des KBA – hierfür wird eine eID (Online-Ausweis-Funktion) benötigt.
Postalisch: Per Antrag über das offizielle Antragsformular des KBA. Das ausgefüllte Formular ist zusammen mit einer Kopie des Personalausweises an das KBA in Flensburg zu senden.