Unter dem Begriff „vermehrte Bedürfnisse“ versteht man eine Vielzahl von Schadensersatzansprüchen, die aufgrund eine (unfallbedingten) Gesundheitsschädigung dem Verletzen zustehen.
Das können sehr unterschiedliche Positionen sein: Der Haushaltsführungsschaden eines Singles, Zuzahlungen für Medikamente, Hilfsmittel die nicht von einem Sozialversicherungsträger übernommen werden, bspw. eine Rutschmatte für die Duschen oder auch Pflegekosten.