Kann ein Fahrzeug nach einem Verkehrsunfall nicht sofort repariert werden, sondern bleibt es – z. B. wegen Lieferschwierigkeiten bei benötigten Ersatzteilen – längere Zeit außer Betrieb, so können in dieser Zeit über die unmittelbar durch den Unfall verursachten Schäden hinaus weitere Schäden entstehen.
Gelingt der Nachweis, dass die zusätzliche Reparatur “durch die lange Standzeit erforderlich geworden” ist, die zu weiteren Schäden geführt hat, hat der Versicherer des Unfallverursachers auch die damit verbundenen Kosten zu erstatten (LG Hamburg, Urt. v. 25.05.2025, Az. 323 O 154/24).