Die Schadenspauschale bezeichnet einen pauschalen, dem Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall zuzurechnenden, dem Geschädigten zustehenden Unkostenbetrag.
Die Höhe der Schadenspauschale kann gemäß § 287 Abs. 1 ZPO mit 30 geschätzt werden (vgl. LG Frankfurt, Urt. v. 06.08.2020, Az. 2-24 O 143/19).
Siehe auch: Unkostenpauschale