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Schadenspauschale

Informationen
27.11.2022

Die Schadenspauschale bezeichnet einen pauschalen, dem Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall zuzurechnenden, dem Geschädigten zustehenden Unkostenbetrag.

Die Höhe der Schadenspauschale kann gemäß § 287 Abs. 1 ZPO mit 30 € geschätzt werden (vgl. LG Frankfurt, Urt. v. 06.08.2020, Az. 2-24 O 143/19).

Siehe auch:  Unkostenpauschale

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Ansprechpartner

Dr. Wolf-Henning Hammer

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