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Preiserhöhung

Informationen
31.08.2022

Es ist nicht unüblich, dass im Gutachten berechnete Werte von denen der Reparaturrechnung voneinander abweichen. Eine Ursache kann eine Preiserhöhung zwischen der Erstellung des Gutachtens und der Durchführung der Reparatur sein. Wenn Versicherer dem Geschädigten die Differenz erstatten, versuchen sie oftmals anschließend die Werkstatt in Regress zu nehmen.

Der BGH hat mit Urteil vom 18.02.2020 (Az. VI ZR 115/19) klargestellt, es materiell-rechtlich auf den Zeitpunkt ankommt, zu dem der Geschädigte die Entschädigung erhält. Ist es zu einem Rechtsstreit gekommen, z.B. weil die Entschädigung noch nicht vollständig bezahlt wurde, ist der Zeitpunkt der letzten mündlichen Tatsachenverhandlung entscheidend.

Zusätzliche Schäden und Preissteigerungen, die in den Zeitraum zwischen der Erstellung des Gutachtens und der Zahlung des Schadensersatzes fallen, gehen daher in aller Regel zu Lasten des Schädigers, d.h. des entschädigungspflichtigen Versicherers.

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Ansprechpartner

Dr. Wolf-Henning Hammer

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