Pflegekosten, die nach einem Verkehrsunfall auftreten, sind grundsätzlich vom Schädiger zu erstatten. Das können die tatsächlichen Kosten sein, die durch den Einsatz einer Pflegekraft entstehen, aber auch wenn ein Ehepartner den anderen pflegt, können die fiktiven Kosten für die so eingesparte Pflegekraft erstattungspflichtig sein. Wenn der Verletze hingegen mehr Zeit für die eigene Körperpflege benötigt, gibt es dafür keine Entschädigung in Geld.