Unter einem Personenschaden versteht man – in Abgrenzung zum Sachschaden – jedes schadensträchtige Ereignis, das einen Menschen in der seiner körperlichen oder gesundheitlichen Unversehrtheit einschränkt.
Derjenige, der einen Personenschaden erlitten hat, kann den immateriellen und materiellen Schaden ersetzt verlangen: Als immateriellen Schadenversteht man den Schaden, den man in Geld ausdrücken aber nicht konkret berechnen kann. Das ist im Wesentlichen das Schmerzensgeld. Wesentliche Positionen des materiellen Schaden sind der Erwerbsausfallschaden, also unfallbedingten Einkommensausfälle, der Haushaltsführungsschaden, also die Einschränkung den eigenen Haushalt führen zu können und die sogenannten vermehrten Bedürfnisse. Darunter versteht man u.a. Aufwand für Pflege, Kosten für Rehabilitations- und Umschulungsmaßnahmen, Kosten für den behindertengerechten Umbau von Auto und Haus etc.
Wird jemand bei einem Personenschaden verletzt, können die Angehörigen Schadensersatz für entgangene Dienste verlangen oder Ersatz für den entfallenden Unterhalt. Wird jemand bei einem Personenschaden getötet, können die Hinterbliebenen neben dem Unterhaltsschaden auch die Kosten für die Beerdigung und seit 2017 das sogenanntes Hinterbliebenengeld verlangen.