Dem Geschädigten steht grundsätzlich Ersatz der im Zusammenhang mit den unverschuldeten Verkehrsunfall entstandenen Aufwendungen (Telefon-, Fahrt-, und Parkkosten, Porto, etc.) zu. In der Praxis hat sich die pauschale Geltendmachung dieser Ansprüche durchgesetzt. Die Kostenpauschale wird – je nach Region – mit 25 bis 30 Euro erstattet.