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Immaterieller Schaden

Informationen
31.08.2022

Im Gegensatz zum materiellen Schaden ist der immaterielle Schaden ein Nichtvermögensschaden, der nur in den gesetzlich geregelten Fällen zu erstatten ist (§ 253 Absatz 1 BGB). Die Grundlage bei Verkehrsunfällen stellt § 11 StVG dar. Das bekannteste Beispiel eines immateriellen Schadens stellt das Schmerzensgeld dar. Doch auch das Hinterbliebenengeld zählt zum immateriellen Schaden.

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Ansprechpartner

Dr. Wolf-Henning Hammer

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