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Ersetzungsbefugnis

Informationen
13.02.2023

Ist wegen Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten, so kann der Geschädigte gemäß § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen.

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Ansprechpartner

Dr. Wolf-Henning Hammer

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