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Eigenreparatur

Informationen
31.08.2022

Nach deutschem Schadenrecht ist es grundsätzlich möglich, ein unfallbeschädigtes Fahrzeug außerhalb einer Werkstatt in Eigenregie instand zu setzen. Der Geschädigte hat in diesem Fall einen Anspruch auf Erstattung der erforderlichen Kosten als Wiederherstellungsaufwand.

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Ansprechpartner

Dr. Wolf-Henning Hammer

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