Der Zeugenfragebogen wird verschickt, wenn die Identität des Fahrers unklar ist. Dies ist in der Regel der Fall, wenn der auf dem Beweisfoto erkennbare Fahrer z.B. entweder vom Alter oder vom Geschlecht her mit dem Halter identisch sein kann. Weiterhin wird der Zeugenfragebogen verschickt, wenn es sich bei dem Halter um eine juristische Person handelt (z.B. eingetragener Verein, Stiftung, AG, GmbH, KGaA) und der Fahrer erst noch ermittelt werden muss.
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